Müssen Sie Ihre Heizung 2026 tauschen?
Nein, eine funktionierende Heizung müssen Sie 2026 nicht tauschen. Bis Juli 2026 mussten bestimmte alte Heizkessel nach 30 Jahren raus, und ab 2045 sollten Öl- und Gasheizungen ganz verboten sein. Beides ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Ihre Heizung darf laufen, solange sie funktioniert.
Das Heizungsgesetz heißt seit diesem Tag Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ist das alte Gebäudeenergiegesetz mit neuem Namen und neuen Regeln. Die frühere Vorgabe, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, ist weg.
Geht die Heizung kaputt, wählen Sie frei unter zehn Heizungsarten, die das Gesetz erlaubt. Dazu gehören auch neue Gas- und Ölheizungen. Für sie gilt aber eine Pflicht zu Bio-Brennstoff, wenn sie nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Ab 2029 müssen 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder bestimmtem Wasserstoff kommen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Fällt die Heizung plötzlich aus, zahlt die staatliche Förderbank KfW auch eine Mietheizung für die Übergangszeit mit, für höchstens ein Jahr ab dem Antrag. Voraussetzung ist, dass danach eine geförderte Heizung kommt. In Häusern mit weniger als sechs Wohnungen schreibt das Gesetz keinen hydraulischen Abgleich vor. Für den Zuschuss ist er trotzdem Pflicht.
Heizungstausch in 7 Schritten bis zur Auszahlung
Ein Heizungstausch mit Zuschuss folgt einer festen Reihenfolge. Am wichtigsten ist Schritt 4, denn der Vertrag braucht eine Förderklausel, bevor Sie den Antrag stellen.
1. Alte Heizung prüfen
Protokoll des Schornsteinfegers, Typenschild und Abrechnungen zeigen, ob sich eine Reparatur noch lohnt.
2. Heizlast berechnen lassen
Ein Fachbetrieb berechnet Raum für Raum, wie viel Wärme Ihr Haus an einem kalten Tag braucht.
3. Heizungsart wählen und Angebote holen
Holen Sie mehrere Angebote ein, alle auf Grundlage derselben Heizlast.
4. Vertrag mit Förderklausel schließen
Der Betrieb stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Der Vertrag gilt erst, wenn die Förderzusage kommt.
5. Zuschuss beantragen
Sie stellen den Antrag im Kundenportal der KfW. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate für den Einbau.
6. Einbauen und abgleichen lassen
Der Betrieb baut die Heizung ein und bestätigt den hydraulischen Abgleich schriftlich.
7. Nachweise einreichen
Spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung laden Sie die Nachweise hoch. Dann zahlt die KfW aus.
Wie viel Zuschuss Sie in Schritt 5 bekommen und wer welchen Bonus erhält, steht im Überblick zur Heizungsförderung 2026.
Warum kommt die Heizlast vor dem Angebot?
Die Heizlast sagt, wie viel Wärme Ihr Haus an einem sehr kalten Tag braucht. Ein Fachbetrieb berechnet sie Raum für Raum nach einer festen Norm. Erst danach steht fest, wie stark die neue Heizung sein muss. Die Förderung setzt diese Berechnung voraus.
Eine zu große Heizung kostet mehr und schaltet sich ständig ein und aus. Eine zu kleine wird an kalten Tagen nicht warm. Geben Sie deshalb allen Betrieben dieselbe Heizlast vor. Sonst vergleichen Sie Angebote, die für verschiedene Häuser gerechnet sind.
Welche Heizungsart kommt für Ihr Haus infrage?
Das Gesetz erlaubt zehn Heizungsarten. Dazu gehören die Wärmepumpe, die Holz- oder Pelletheizung, Solarthermie, der Anschluss an ein Wärmenetz, Kombinationen daraus und weiterhin Gas- und Ölheizungen. Solarthermie heißt, dass Sonnenkollektoren auf dem Dach Wasser erwärmen.
Der Wärmeplan Ihrer Gemeinde zeigt, wo in den nächsten Jahren ein Wärmenetz entsteht. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihn bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen Gemeinden müssen es bis zum 30. Juni 2028. Eine Heizung schreibt der Wärmeplan Ihnen seit dem 29. Juli 2026 aber nicht mehr vor.
Eine Ausnahme gilt für die Förderung. Hat Ihre Gemeinde beschlossen, dass Ihr Grundstück ans Wärmenetz muss, fördert die KfW dort nur den Anschluss. Eine eigene Wärmepumpe bekommt dann keinen Zuschuss.
Was kostet der Heizungstausch 2026?
Die Kosten reichen von 6.000 Euro für eine neue Gasheizung bis 50.000 Euro für eine aufwendige Wärmepumpe. Eine Wärmepumpe kostet mit Einbau meist 20.000 bis 50.000 Euro, eine Gasheizung 6.000 bis 9.000 Euro. Eine Öl-Brennwertheizung mit neuem Tank kostet 8.700 bis 17.200 Euro. Eine Brennwertheizung nutzt auch die Wärme im Abgas. Einen Zuschuss bekommt von diesen dreien nur die Wärmepumpe.
| Heizung | Kosten mit Einbau | Zuschuss vom Staat |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 20.000 bis 50.000 Euro | 30 bis 80 Prozent |
| Gas-Zentralheizung | 6.000 bis 9.000 Euro | keiner |
| Öl-Brennwertheizung mit neuem Tank | 8.700 bis 17.200 Euro | keiner |
Im Betrieb ist die Rechnung umgekehrt, denn eine Wärmepumpe heizt im Schnitt billiger als Gas oder Öl. Wann sich der höhere Preis ausgleicht, zeigen die Kosten einer Wärmepumpe im Vergleich mit Gas.
Warum braucht der Vertrag eine Förderklausel?
Den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben Sie vor dem Förderantrag. Er braucht aber eine Förderklausel, also einen Satz, nach dem er nur gilt, wenn die Förderzusage kommt. Ein Vertrag ohne diesen Satz zählt als Beginn der Arbeiten, und dann zahlt die KfW nichts. Dasselbe gilt, wenn der Betrieb vor dem Antrag mit dem Einbau anfängt.
Zum Antrag gehört die Bestätigung zum Antrag. In diesem Formular bestätigt der Heizungsbauer oder ein Energieberater die geplante Heizung, die Kosten und die technischen Vorgaben. Beratung und Planung dürfen Sie schon vor dem Antrag beauftragen.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau. Die Nachweise reichen Sie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung ein, sonst verfällt der Zuschuss.
5 Fragen an das Angebot vor der Unterschrift
Prüfen Sie jedes Angebot mit diesen fünf Fragen, bevor Sie unterschreiben.
- Steht im Vertrag die Förderklausel, nach der er nur mit Förderzusage gilt?
- Nennt das Angebot die Heizlast, auf der es beruht?
- Steht der hydraulische Abgleich als eigener Posten mit Preis darin?
- Sind Abbau und Entsorgung der alten Heizung im Preis enthalten?
- Liegt der geplante Einbau innerhalb von 36 Monaten nach einer möglichen Zusage?
Fehlt eine Antwort, fragen Sie den Betrieb, bevor Sie unterschreiben.
Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Heizung 2026 austauschen?
Nein, eine funktionierende Heizung müssen Sie 2026 nicht austauschen. Die frühere Pflicht, bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren zu ersetzen, ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Auch das Verbot für Öl- und Gasheizungen ab 2045 gibt es nicht mehr.
Worauf achten Sie beim Vergleich von Angeboten für den Heizungstausch?
Beim Vergleich von Angeboten für den Heizungstausch achten Sie vor allem darauf, dass alle auf derselben Heizlast beruhen. Nur dann vergleichen Sie Heizungen mit gleicher Leistung. Die Verbraucherzentrale rät zu mehreren Angeboten von Betrieben vor Ort.
Darf ich den Vertrag für die neue Heizung vor der Förderzusage unterschreiben?
Ja, den Vertrag für die neue Heizung unterschreiben Sie sogar vor dem Förderantrag. Er muss aber eine Förderklausel enthalten, nach der er nur mit Förderzusage gilt. Ohne diese Klausel zählt der Vertrag als Beginn der Arbeiten, und der Zuschuss ist verloren.
Muss ich vor dem Heizungstausch den Wärmeplan meiner Gemeinde abwarten?
Nein, den Wärmeplan Ihrer Gemeinde müssen Sie vor dem Heizungstausch nicht abwarten. Er schreibt Ihnen seit dem 29. Juli 2026 keine Heizung mehr vor. Hat die Gemeinde aber den Anschluss ans Wärmenetz vorgeschrieben, fördert die KfW dort nur diesen Anschluss.
Wie hoch ist der höchste Zuschuss beim Heizungstausch 2026?
Der höchste Zuschuss beim Heizungstausch liegt 2026 bei 80 Prozent, gerechnet auf höchstens 28.000 Euro Kosten im Einfamilienhaus. Das sind bis zu 22.400 Euro. Diesen Satz bekommen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen, eine Öl- oder 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und höchstens 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben.
Brauche ich für jede neue Heizung einen hydraulischen Abgleich?
Für den Zuschuss ja, denn ohne hydraulischen Abgleich zahlt die KfW nicht aus. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Abgleich nur in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen. Beim Abgleich bekommt jeder Heizkörper genau die Wassermenge, die sein Raum braucht.
