Müssen Sie eine alte Ölheizung austauschen?
Nein. Eine Ölheizung, die noch läuft, dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen, egal wie alt sie ist. Bis Juli 2026 mussten bestimmte Kessel nach 30 Jahren raus, und ab 2045 hätte keine Ölheizung mehr laufen dürfen. Beide Regeln hat das geänderte Heizungsgesetz am 29. Juli 2026 gestrichen.
Einen Tausch brauchen Sie erst, wenn die Heizung kaputtgeht und sich nicht mehr reparieren lässt. Dann wählen Sie frei unter zehn Heizungsarten, die das Gesetz erlaubt. Eine neue Ölheizung gehört dazu. Ebenso erlaubt sind die Wärmepumpe, die mit Strom Wärme aus Luft oder Erde holt, eine Pelletheizung für Holzpellets und der Anschluss an ein Wärmenetz für Fernwärme.
Dürfen Sie wieder eine neue Ölheizung einbauen?
Ja. Das geänderte Heizungsgesetz nennt die Heizung mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas ausdrücklich als eine von zehn erlaubten Heizungsarten. Die frühere Vorgabe, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, gibt es nicht mehr. Seit die 65-Prozent-Regel weg ist, entscheiden Sie selbst, welche Heizungsart Sie einbauen.
Dafür gilt ab 2029 ein Bioanteil. Bauen Sie nach dem 29. Juli 2026 eine Ölheizung ein, müssen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent ihrer Wärme aus Bioöl oder einem anderen klimafreundlichen Brennstoff kommen. Ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent. Ihr Öllieferant bestätigt den Anteil auf der Abrechnung, und Sie heben diese Abrechnungen mindestens fünf Jahre auf.
Statt Bioöl zu kaufen, können Sie die Pflicht auch auf vier anderen Wegen erfüllen. Zwei davon gelten dauerhaft, zwei nur bis Ende 2034.
- Eine Wärmepumpe neben dem Ölkessel erfüllt die Pflicht dauerhaft, wenn sie mindestens 30 Prozent der Kesselleistung bringt.
- Eine Holzheizung neben dem Ölkessel erfüllt die Pflicht ebenfalls dauerhaft.
- Sonnenkollektoren zählen von 2029 bis Ende 2034, wenn sie im Ein- oder Zweifamilienhaus mindestens 0,04 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche groß sind.
- Eine Lüftungsanlage, die mindestens 73 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückholt und das ganze Haus versorgt, zählt ebenfalls von 2029 bis Ende 2034.
Einen Zuschuss bekommen Sie für eine neue Ölheizung nicht. Bei Heizungen mit Gas oder Öl übernimmt die staatliche Förderbank KfW nur die Mehrkosten eines Gasgeräts, das auch Wasserstoff verbrennen kann. Für Öl gibt es diese Ausnahme nicht.
Was kostet eine neue Ölheizung mit Tank?
Eine neue Brennwert-Ölheizung kostet mit Tank und Einbau 8.700 bis 17.200 Euro, so rechnet die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Brennwert heißt, dass der Kessel auch die Wärme im Abgas nutzt. Der größte Posten ist der Kessel mit 4.000 bis 6.000 Euro. Ein neuer Öltank für 3.000 Liter kostet 2.000 bis 4.000 Euro, der Warmwasserspeicher 500 bis 1.600 Euro. Dazu kommen Schornstein, Montage und mit 500 bis 900 Euro der hydraulische Abgleich, bei dem jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Heizkessel mit 17 Kilowatt, geliefert und in Betrieb genommen | 4.000 bis 6.000 Euro |
| Warmwasserspeicher | 500 bis 1.600 Euro |
| Neuer Öltank für 3.000 Liter, eingebaut | 2.000 bis 4.000 Euro |
| Sanierung des Schornsteins | 1.000 bis 1.500 Euro |
| Montage und Material | 700 bis 3.200 Euro |
| Hydraulischer Abgleich | 500 bis 900 Euro |
| Zusammen | 8.700 bis 17.200 Euro |
Im Betrieb ist Öl von fünf verglichenen Heizungsarten die teuerste. Nach dem Heizspiegel 2026 kostete das Heizen im Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern im Jahr 2025 mit Öl rund 2.145 Euro. Mit Gas waren es rund 2.040 Euro, mit Holzpellets rund 1.415 Euro und mit einer Wärmepumpe rund 1.260 Euro. Nebenkosten wie die Wartung sind darin nicht enthalten.
Was kostet die Stilllegung des alten Öltanks?
Steigen Sie auf eine andere Heizung um, kostet auch der alte Öltank Geld. Nach co2online kostet der Ausbau des Tanks 400 bis 2.000 Euro. Für die Entsorgung von Restöl kommen 150 bis 500 Euro je 1.000 Liter dazu.
Reinigen und stilllegen darf einen Heizöltank in der Regel nur ein Fachbetrieb, der dafür zertifiziert ist. Das schreibt die Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen vor. Bei der Stilllegung muss das restliche Öl so weit wie möglich heraus, und der Tank muss gegen falsche Nutzung gesichert werden.
- Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit gültigem Zertifikat und lassen Sie es sich zeigen.
- Lassen Sie den Tank leeren und von innen reinigen, bevor er stillgelegt wird.
- Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung über die Stilllegung und heben Sie sie auf.
- Verlangen Sie eine Rechnung mit getrennten Posten für Ausbau, Reinigung und Restöl.
Ölheizung behalten oder gegen eine Wärmepumpe tauschen?
Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Ölheizung noch läuft. Für den Tausch einer funktionierenden Ölheizung zahlt die KfW einen Bonus, egal wie alt sie ist. Bis zum 31. Januar 2027 sind das 16 Prozentpunkte zusätzlich zum Grundzuschuss von 30 Prozent. Danach sinkt der Bonus alle sechs Monate um 4 Punkte, ab August 2028 gibt es ihn nicht mehr.
Mit allen Boni zahlt die KfW für eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder einen Wärmenetzanschluss bis zu 70 Prozent der Kosten. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro sind es bis zu 80 Prozent. Was von den Kosten einer Wärmepumpe nach dem Zuschuss bleibt, hängt also vor allem davon ab, ob die Ölheizung noch läuft und wie hoch Ihr Einkommen ist.
Läuft Ihre Ölheizung noch?
Wollen Sie den Bonus für den schnellen Tausch nutzen?
Tauschen Sie gegen eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder einen Wärmenetzanschluss. Bis zum 31. Januar 2027 gibt es dafür 16 Prozentpunkte Bonus auf den Grundzuschuss von 30 Prozent.
Sie dürfen die Ölheizung ohne Frist weiter betreiben. Planen Sie den Tausch trotzdem, bevor sie ausfällt, damit Sie nicht unter Zeitdruck entscheiden.
Muss es schnell gehen und ist das Geld knapp?
Eine neue Ölheizung ist erlaubt und kostet mit Tank 8.700 bis 17.200 Euro. Ab 2029 brauchen Sie dafür Bioöl oder eine Wärmepumpe neben dem Kessel.
Holen Sie Angebote für eine Wärmepumpe oder Pelletheizung ein, dafür gibt es 30 bis 80 Prozent Zuschuss. Den Bonus für den Tausch einer laufenden Heizung bekommen Sie dann aber nicht mehr.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Ölheizung austauschen?
Nein, eine funktionierende Ölheizung müssen Sie nicht austauschen, auch wenn sie älter als 30 Jahre ist. Das geänderte Heizungsgesetz hat die Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsverbot ab 2045 am 29. Juli 2026 gestrichen. Die Heizung darf laufen, solange sie funktioniert.
Darf ich 2026 noch eine neue Ölheizung einbauen lassen?
Ja, eine neue Ölheizung ist seit dem 29. Juli 2026 wieder erlaubt. Ab dem 1. Januar 2029 muss sie mindestens 10 Prozent ihrer Wärme aus Bioöl oder einem anderen klimafreundlichen Brennstoff erzeugen. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent.
Was kostet eine neue Ölheizung mit Einbau und Tank?
Eine neue Brennwert-Ölheizung mit Einbau und neuem Tank kostet nach co2online 8.700 bis 17.200 Euro. Darin stecken Kessel, Tank, Warmwasserspeicher, Schornstein, Montage und hydraulischer Abgleich. Einen Zuschuss gibt es für eine Ölheizung nicht.
Was kostet die Stilllegung eines alten Öltanks?
Der Ausbau eines alten Öltanks kostet nach co2online 400 bis 2.000 Euro. Für die Entsorgung von Restöl kommen 150 bis 500 Euro je 1.000 Liter dazu. Die Arbeiten übernimmt in der Regel ein dafür zertifizierter Fachbetrieb.
Gibt es Förderung, wenn ich meine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tausche?
Ja, für den Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe zahlt die KfW 30 Prozent Grundzuschuss. Läuft die Ölheizung noch, kommen bis zum 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte dazu, bei kleinem Einkommen weitere 10 bis 40 Prozentpunkte. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent möglich, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent.
