Dürfen Sie Ihre Gasheizung durch eine neue ersetzen?
Ja. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das geänderte Heizungsgesetz ohne die 65-Prozent-Regel. Eine neue Heizung muss also nicht mehr zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen. Auch die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Gasheizung beraten zu lassen, ist weg.
Sie wählen jetzt frei unter zehn Heizungsarten. Dazu gehören die Gasheizung und die Wärmepumpe, die mit Strom Wärme aus Luft oder Erde holt. Auch Sonnenkollektoren, eine Holzheizung, ein Wärmenetz für Fernwärme und Kombinationen sind erlaubt.
Für eine neue Gasheizung gilt dafür ein Bioanteil. Er betrifft jede Gasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Haus kommt. Ein Teil ihrer Wärme muss dann aus Biomethan, also aufbereitetem Biogas, oder aus klimafreundlichem Wasserstoff stammen. Der Anteil beginnt 2029 mit 10 Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent und 2035 auf 30 Prozent. Ab 2040 sind es 60 Prozent. Wer den Bioanteil nicht liefert, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro.
| Ab wann | Mindestanteil der Wärme | Wie Sie ihn nachweisen |
|---|---|---|
| 1. Januar 2029 | 10 Prozent | Bestätigung des Lieferanten auf der Abrechnung |
| 1. Januar 2030 | 15 Prozent | wie oben, Abrechnungen 5 Jahre aufheben |
| 1. Januar 2035 | 30 Prozent | wie oben |
| 1. Januar 2040 | 60 Prozent | wie oben |
| 2045 | alle Brennstoffe klimaneutral | geplante Pflicht für die Lieferanten, Gesetz noch nicht vorgelegt |
Müssen Sie eine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein. Eine Gasheizung, die läuft, dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen. Die frühere Pflicht, bestimmte Kessel nach 30 Jahren abzuschalten, ist gestrichen, ebenso das Verbot, Gasheizungen nach 2044 zu betreiben.
Auch der Wärmeplan Ihrer Gemeinde schreibt Ihnen keine Heizung mehr vor. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihn bis Ende Juni 2026 vorlegen, alle anderen Gemeinden bis Ende Juni 2028. Kommt laut Plan ein Wärmenetz in Ihre Straße, ist der Anschluss eine geförderte Alternative zur Gasheizung.
Wann Sie tauschen, entscheiden also vor allem die Kosten. Gas kostet im Einfamilienhaus 2026 bisher im Schnitt 11,93 Cent je Kilowattstunde (Stand August 2026). Darauf liegt 2026 ein CO2-Preis von 55 bis 65 Euro je Tonne. Was der Bioanteil ab 2029 kosten wird, kann heute niemand verlässlich sagen. Bei der Wahl zwischen Wärmepumpe oder Gasheizung zählt vor allem, ob Ihr Haus mit 55 Grad warmem Heizwasser auskommt.
- Für den Tausch einer funktionierenden, mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gibt es bis zum 31. Januar 2027 einen Bonus von 16 Prozentpunkten. Danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Punkte.
- Eine reine Gasheizung fördert die KfW nicht, nur die Mehrkosten eines Geräts, das auch Wasserstoff verbrennen kann.
- Wer eine Gasheizung ersetzt, bekommt auch ab 2027 Förderung, egal wie alt sie ist. Gestrichen wird ab dem ersten Quartal 2027 nur der Zuschuss für den Ersatz einer Wärmepumpe, Holz- oder Solarheizung, die seit 2008 läuft.
Was kostet es, die Gasheizung zu ersetzen?
Eine neue Gas-Brennwertheizung kostet im Einfamilienhaus mit Einbau 6.000 bis 9.000 Euro. Brennwert heißt, dass der Kessel auch die Wärme im Abgas nutzt. Das Gerät allein kostet an der Wand 2.500 bis 4.000 Euro, als Standgerät 3.500 bis 6.000 Euro. Dazu kommen die Abgasleitung mit 600 bis 1.500 Euro, ein Warmwasserspeicher mit 500 bis 1.500 Euro und der hydraulische Abgleich mit 500 bis 900 Euro. Dabei stellt der Heizungsbauer jeden Heizkörper so ein, dass er die passende Wassermenge bekommt. Neue Heizkörper oder Rohre sind im Komplettpreis nicht enthalten.
Eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus meist 20.000 bis 50.000 Euro, so der ADAC mit Stand Sommer 2026. Davon zahlt die staatliche Förderbank KfW 30 Prozent. Für eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung kommt bis zum 31. Januar 2027 ein Bonus von 16 Prozentpunkten dazu, bei kleinem Einkommen ein weiterer Bonus. Insgesamt zahlt die KfW bis zu 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Gefördert werden höchstens 28.000 Euro Kosten, also gibt es höchstens 22.400 Euro. Die Heizungsförderung beantragen Sie bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen.
Eine Hybridheizung ist der Mittelweg. Eine Wärmepumpe übernimmt den Alltag, und ein Gaskessel springt an kalten Tagen ein. Eine verlässliche Kostenspanne dafür gibt es nicht. Die KfW fördert nur den Anteil der Wärmepumpe, ohne den Bonus für den Tausch der alten Heizung, weil weiter Gas verbrannt wird.
In der Anschaffung kostet die Gasheizung 6.000 bis 9.000 Euro und die Wärmepumpe 20.000 bis 50.000 Euro, von denen der Staat bis zu 22.400 Euro trägt. Im Betrieb dreht sich das Bild. Nach dem Heizspiegel 2026 kostete das Heizen im Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern im Jahr 2025 mit Gas rund 2.040 Euro. Mit Wärmepumpe waren es rund 1.260 Euro.
| Weg | Anschaffung mit Einbau | Zuschuss der KfW | Heizkosten im Jahr 2025 | Pflicht ab 2029 |
|---|---|---|---|---|
| Neue Gasheizung | 6.000 bis 9.000 Euro | keiner | rund 2.040 Euro | Bioanteil von 10 Prozent, bis 2040 steigend auf 60 Prozent |
| Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gaskessel | keine verlässliche Spanne | 30 Prozent auf die Wärmepumpe | zwischen Gas und Wärmepumpe | erfüllt, wenn die Wärmepumpe 30 Prozent der Kesselleistung bringt |
| Wärmepumpe | 20.000 bis 50.000 Euro | 30 bis 80 Prozent, höchstens 22.400 Euro | rund 1.260 Euro | keine |
Wie erfüllen Sie den Bioanteil ohne Biomethan?
Den Bioanteil müssen Sie nicht mit Biomethan erfüllen, das Gesetz erlaubt andere Wege. Eine Hybridheizung erfüllt die Pflicht dauerhaft, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Kesselleistung bringt. Laufen Wärmepumpe und Kessel nur abwechselnd, braucht die Wärmepumpe 40 Prozent. Auch eine Holzheizung neben dem Gaskessel erfüllt die Pflicht.
Zwei Wege zählen nur von 2029 bis Ende 2034. Sonnenkollektoren reichen, wenn sie im Ein- oder Zweifamilienhaus mindestens 0,04 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche groß sind. Die Nutzfläche Ihres Hauses rechnet Ihnen der Heizungsbauer aus. Eine Lüftungsanlage zählt, wenn sie mindestens 73 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückholt und das ganze Haus versorgt.
Fällt die alte Heizung aus und lässt sich nicht reparieren, gibt es eine Schonfrist. Bauen Sie deshalb 2028 eine neue Gasheizung ein, gilt der Bioanteil erst zwölf Monate nach dem Einbau. Bei einem Ausfall ab 2029 gilt zwölf Monate lang nur die Pflicht, die schon für die alte Heizung galt, danach die aktuelle Stufe.
Ob eine Wärmepumpe allein reicht, zeigt der 55-Grad-Test. Dabei stellen Sie an einem kalten Tag die Vorlauftemperatur, also die Temperatur des Heizwassers, auf 55 Grad. Werden alle Räume warm, passt eine Wärmepumpe wahrscheinlich ohne weitere Arbeiten.
Läuft Ihre Gasheizung noch?
Ist sie mindestens 20 Jahre alt?
Prüfen Sie jetzt den Tausch gegen eine Wärmepumpe. Bis zum 31. Januar 2027 gibt es 16 Prozentpunkte Bonus auf den Grundzuschuss von 30 Prozent.
Sie müssen nichts tun. Nutzen Sie die Zeit für den 55-Grad-Test und eine Heizlastberechnung, damit Sie später nicht unter Zeitdruck entscheiden.
Wurde Ihr Haus im letzten Winter mit 55 Grad warm?
Eine Wärmepumpe passt wahrscheinlich und bekommt 30 bis 80 Prozent Zuschuss. Den Bonus für die alte Heizung gibt es nicht mehr, weil sie nicht mehr läuft.
Eine neue Gasheizung oder eine Hybridheizung ist erlaubt und schneller eingebaut. Planen Sie den Bioanteil ab 2029 gleich mit ein.
Wie läuft der Austausch der Gasheizung ab?
Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss. Erst kommen die Daten Ihres Hauses, dann die Wahl der Heizung und die Angebote. Danach unterschreiben Sie einen Vertrag mit Förderklausel und stellen den Antrag. Erst dann darf der Einbau beginnen.
- Lesen Sie das Baujahr auf dem Typenschild ab. Ab 20 Jahren zählt eine Gasheizung für den Bonus.
- Schauen Sie in den Wärmeplan der Gemeinde. Ist in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant, ist der Anschluss eine geförderte Alternative.
- Lassen Sie die Heizlast berechnen, also wie viel Wärme jeder Raum am kältesten Tag braucht, und machen Sie den 55-Grad-Test.
- Holen Sie mehrere Angebote ein. Jedes nennt Gerät, Leistung, hydraulischen Abgleich, Entsorgung der alten Heizung und bei Gas den Weg zum Bioanteil.
- Schließen Sie den Vertrag mit Förderklausel, er gilt also nur bei einer Zusage der KfW. Danach stellen Sie den Antrag mit der Bestätigung Ihres Heizungsbauers.
- Heben Sie nach dem Einbau die schriftliche Bestätigung des Heizungsbauers zehn Jahre auf. Darin steht, dass die Anlage den Vorschriften entspricht.
Häufige Fragen
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, seit dem 29. Juli 2026 dürfen Sie wieder eine neue Gasheizung in ein bestehendes Haus einbauen. Das geänderte Heizungsgesetz nennt sie als eine von zehn erlaubten Heizungsarten. Ab dem 1. Januar 2029 muss ein Teil ihrer Wärme aus Biomethan oder Wasserstoff kommen, zuerst 10 Prozent.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein, eine funktionierende Gasheizung dürfen Sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen. Die Pflicht, bestimmte Kessel nach 30 Jahren abzuschalten, ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Auch der Wärmeplan Ihrer Gemeinde zwingt Sie nicht mehr zum Tausch.
Was kostet es, eine alte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen?
Eine neue Gas-Brennwertheizung kostet im Einfamilienhaus mit Einbau 6.000 bis 9.000 Euro. Das Gerät allein kostet 2.500 bis 6.000 Euro, dazu kommen Abgasleitung, Speicher und hydraulischer Abgleich. Einen Zuschuss gibt es für eine reine Gasheizung nicht.
Wie hoch ist der Bioanteil für eine neue Gasheizung?
Der Bioanteil für eine neue Gasheizung beträgt ab 2029 10 Prozent der Wärme. Er steigt 2030 auf 15, 2035 auf 30 und 2040 auf 60 Prozent. Er gilt für Gasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden.
Wie viel Zuschuss gibt es, wenn ich die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetze?
Für eine Wärmepumpe als Ersatz der Gasheizung zahlt die KfW 30 bis 80 Prozent der Kosten, höchstens 22.400 Euro. Ist die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und läuft noch, gibt es bis zum 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte Bonus. Bei kleinem Einkommen kommt ein weiterer Bonus dazu.
