Die Stilllegung kostet in Nordrhein-Westfalen meist nichts
Wer seine Gasheizung ersetzen lässt und auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, braucht den Gasanschluss nicht mehr. Was danach mit ihm geschieht, kann nichts kosten oder mehrere tausend Euro. Das hängt vom Netzbetreiber ab, also von der Firma, die das Gasnetz in Ihrer Straße betreibt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2024 alle 115 Gasnetzbetreiber des Landes befragt. 37 von ihnen haben geantwortet, und die Ergebnisse erschienen im März 2025. Zahlen aus anderen Bundesländern gibt es nicht.
Zwei von drei Netzbetreibern legen den Anschluss kostenlos still, die übrigen verlangen im Schnitt 930 Euro. Beim Rückbau verzichten 60 Prozent auf Geld, die übrigen verlangen im Schnitt 1.750 Euro. Ein Netzbetreiber nannte für den Rückbau sogar 3.000 bis 6.000 Euro. Lassen Sie den Anschluss nur ruhen, verlangen manche Netzbetreiber im Schnitt 100 Euro im Jahr.
| Weg | Was mit dem Anschluss passiert | Was es kostet | Später wieder Gas? |
|---|---|---|---|
| Ruhen lassen | Der Anschluss bleibt betriebsbereit. | bei manchen Netzbetreibern im Schnitt 100 Euro im Jahr | ja |
| Stilllegen | Der Zähler kommt heraus, die Leitung wird von Gas befreit und bleibt im Boden. | bei 2 von 3 Netzbetreibern kostenlos, sonst im Schnitt 930 Euro | nur manchmal möglich |
| Zurückbauen | Die Leitung wird bis zur Straße ausgegraben und entfernt. | bei 60 Prozent kostenlos, sonst im Schnitt 1.750 Euro, in einem Fall 3.000 bis 6.000 Euro | nur mit einem neuen Anschluss |
Die Preise gehen so weit auseinander, weil die Netzbetreiber uneins sind. Manche halten nur den Rückbau für sicher und wollen keine Wartung für alte Leitungen bezahlen. Andere sehen bei der günstigeren Stilllegung kein Risiko. Einige Netzbetreiber legen die Kosten außerdem auf alle Gaskunden um, statt sie Ihnen allein zu berechnen.
Welcher Weg passt zu Ihrem alten Gasanschluss?
Nach Ihrer Kündigung entscheidet in der Regel der Netzbetreiber, was mit dem Anschluss passiert. Die Verbraucherzentrale rät, ihm diese Entscheidung zu überlassen. Wer selbst ein bestimmtes Vorgehen verlangt, muss es unter Umständen bezahlen.
Beim Ruhenlassen bleibt der Anschluss betriebsbereit, und Sie können später wieder Gas beziehen. Nach einer Zeit ohne Verbrauch darf der Netzbetreiber dafür eine Vorhaltepauschale verlangen. Das ist eine jährliche Gebühr dafür, dass der Anschluss bereitsteht. Die Frist bis dahin liegt meist zwischen zwölf Monaten und fünf Jahren, und die Höhe legt jeder Netzbetreiber selbst fest.
Bei der Stilllegung schließt der Netzbetreiber den Anschluss und baut den Gaszähler aus. Die Leitung wird von Gas befreit und bleibt im Boden. Ein Wiederanschluss ist nur manchmal möglich.
Beim Rückbau trennt der Netzbetreiber die Leitung an der Versorgungsleitung in der Straße und entfernt sie ganz. Dafür braucht er Erdarbeiten, deshalb ist das die teuerste Lösung. Gas gibt es danach nur noch über einen komplett neuen Anschluss.
Beziehen Sie dauerhaft kein Gas mehr, sollte der Zähler auf jeden Fall heraus. Sonst können weiter monatliche Grundkosten für den Zähler anfallen.
Wie kündigen Sie den Gasanschluss Schritt für Schritt?
An Ihrem Gasanschluss hängen bis zu drei Verträge. Kündigen Sie zuerst den Gasliefervertrag und zuletzt den Netzanschluss, und planen Sie den Umstieg mit Vorlauf. Ein Sonderrecht zur Kündigung des Gasvertrags bekommen Sie nämlich nicht, nur weil Sie die Heizung wechseln.
Gasliefervertrag kündigen
Kündigen Sie beim Gaslieferanten. Achten Sie auf die Laufzeit, sie beträgt oft bis zu 24 Monate.
Zählervertrag prüfen
Einen eigenen Vertrag für den Zähler kündigen Sie nur, wenn Sie einen haben. Meist steckt er schon im Gasliefervertrag.
Netzanschluss kündigen
Kündigen Sie beim Netzbetreiber mit einem Monat Frist zum Monatsende. Eine E-Mail reicht dafür.
Formular genau lesen
Viele Netzbetreiber schicken ein Formular. Unterschreiben Sie darin keine Kostenübernahme, bevor Sie sie haben prüfen lassen.
Bestätigung aufheben
Lassen Sie sich die Stilllegung schriftlich bestätigen und bewahren Sie das Schreiben auf.
Planen Sie die Termine so, dass der Gasvertrag erst endet, wenn die neue Heizung läuft. Danach schickt Ihr bisheriger Lieferant eine Schlussrechnung, und den Zählerstand darauf prüfen Sie wie bei jeder Jahresrechnung.
Darf der Netzbetreiber Geld für die Stilllegung verlangen?
Das ist noch nicht abschließend geklärt. Die Verordnung über Gasanschlüsse erlaubt dem Netzbetreiber, Kosten für die Herstellung und für die Änderung eines Anschlusses zu verlangen. Von einer Stilllegung steht dort nichts.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 5. Dezember 2025 entschieden, dass eine Stilllegung keine Änderung in diesem Sinn ist. Ohne vertragliche Vereinbarung fehlt dem Netzbetreiber damit die Grundlage, Geld zu verlangen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen einen Netzbetreiber, der 965 Euro für eine Stilllegung berechnet hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Netzbetreiber Revision eingelegt hat. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden (Stand Mai 2026). Auch die Schlichtungsstelle Energie sieht keine rechtliche Grundlage, Ihnen die Kosten pauschal zu berechnen.
Die Bundesregierung hat im April 2026 außerdem einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach dürften Netzbetreiber für eine Stilllegung kein Geld mehr verlangen, und für einen ruhenden Anschluss auch keine laufenden Kosten. Bis Anfang Oktober 2026 ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten.
Verlangt Ihr Netzbetreiber Geld, rät die Verbraucherzentrale zu fünf Schritten.
- Unterschreiben Sie keine Vereinbarung, mit der Sie Kosten übernehmen.
- Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern fordern Sie eine Begründung.
- Lassen Sie die Forderung prüfen, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.
- Wollen Sie trotzdem zahlen, dann nur unter Vorbehalt. Vermerken Sie das im Betreff der Überweisung, etwa mit "Zahlung unter Vorbehalt".
- Stellt sich die Forderung als unberechtigt heraus, verlangen Sie Ihr Geld zurück.
Wer baut die alte Gastherme im Haus aus?
Der Netzbetreiber ist nur für den Anschluss bis zum Haupthahn zuständig. Die Gasleitungen dahinter und die alte Therme gehören zu Ihrer eigenen Anlage. Arbeiten daran darf nur ein Betrieb machen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Fragen Sie deshalb den Heizungsbauer, der die neue Heizung einbaut, ob er eingetragen ist. Lassen Sie sich im Angebot ausdrücklich nennen, ob Ausbau und Entsorgung der alten Therme enthalten sind. Sonst bleibt am Ende eine Lücke zwischen Netzbetreiber und Heizungsbauer.
Teilen sich mehrere Wohnungen einen Gasanschluss, klären Sie die Kündigung vorher mit der Hausverwaltung oder den anderen Eigentümern.
Steht noch nicht fest, ob im Haus eine Wärmepumpe oder eine Gasheizung besser passt, kündigen Sie den Anschluss erst nach dieser Entscheidung.
Häufige Fragen
Was kostet es, einen Gasanschluss stillzulegen?
Die Stilllegung eines Gasanschlusses ist bei zwei von drei Netzbetreibern kostenlos, die übrigen verlangen im Schnitt 930 Euro. Das zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter 37 Netzbetreibern aus dem Jahr 2025. Netzbetreiber sind die Firmen, die das Gasnetz in der Straße betreiben.
Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Rückbau des Gasanschlusses?
Bei der Stilllegung des Gasanschlusses baut der Netzbetreiber den Zähler aus und befreit die Leitung von Gas, sie bleibt aber im Boden. Beim Rückbau gräbt er die Leitung bis zur Straße aus und entfernt sie. Danach gibt es Gas nur mit einem neuen Anschluss.
Wie kündige ich meinen Gasanschluss nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe?
Den Gasanschluss kündigen Sie in drei Schritten. Zuerst kündigen Sie den Gasliefervertrag, dann einen eigenen Zählervertrag, falls es einen gibt. Zuletzt kündigen Sie beim Netzbetreiber mit einem Monat Frist zum Monatsende, und eine E-Mail reicht.
Muss ich für einen ungenutzten Gasanschluss weiter zahlen?
Ja, für einen ungenutzten Gasanschluss können weiter Kosten anfallen. Manche Netzbetreiber verlangen für einen ruhenden Anschluss rund 100 Euro im Jahr, und für einen Zähler im Haus fallen Grundkosten an. Beides vermeiden Sie, wenn Sie den Anschluss stilllegen oder zurückbauen lassen.
Darf der Netzbetreiber Geld für die Stilllegung des Gasanschlusses verlangen?
Ob der Netzbetreiber Geld für die Stilllegung verlangen darf, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Dezember 2025 entschieden, dass er das ohne vertragliche Vereinbarung nicht darf. Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil noch (Stand Mai 2026), zahlen Sie deshalb höchstens unter Vorbehalt.
