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Wie oft sollten Sie die Gasleitung prüfen lassen?

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Lassen Sie die Gasleitung in Ihrem Haus alle 12 Jahre von einem eingetragenen Fachbetrieb auf Dichtheit prüfen. Das empfiehlt der DVGW, der technische Fachverband der Gasbranche, ein Gesetz schreibt die Frist aber nicht vor. Einmal im Jahr schauen Sie die Leitungen zusätzlich selbst an. Einen festen Preis für die Prüfung gibt es nicht, holen Sie deshalb einen Kostenvoranschlag ein.

Empfohlener Abstand der Fachprüfung
12 Jahre
DVGW, Der Jahres-Check im Haus, Stand 2. Oktober 2026
Eigene Sichtkontrolle der Gasleitung
1-mal im Jahr
DVGW, Der Jahres-Check im Haus, Stand 2. Oktober 2026
Gesetzliche Prüffrist für private Gasleitungen
keine
Eigenheimerverband Deutschland, Gasinnenleitungen regelmäßig überprüfen, Stand 2. Oktober 2026
Ein Techniker prüft im Keller die Gasleitungen mit einem tragbaren Messgerät.
Mit einem Gasspürgerät werden Rohre und Verbindungen Stück für Stück auf Dichtheit kontrolliert. Bild: KI generiert.

2 Prüfungen halten Ihre Gasleitung sicher

Für die Gasleitung im Haus gibt es zwei Prüfungen. Einmal im Jahr schauen Sie selbst nach Leitungen und Gasgeräten, und der DVGW, der technische Fachverband der Gasbranche, nennt das Hausschau. Alle 12 Jahre misst ein Fachbetrieb, ob die Leitung noch dicht ist.

Für diese Messung schließt der Fachbetrieb ein Druckmessgerät an. So prüft er die Leitungen im Haus und frei verlegte Leitungen außen am Gebäude. Manche Netzbetreiber nennen den Termin auch Leckmengenmessung oder 12-Jahres-Check. Netzbetreiber sind die Firmen, die das Gasnetz in Ihrer Straße betreiben.

Eine neue Gasleitung wird schon vor dem ersten Betrieb auf Dichtheit geprüft. Ohne diese Prüfung gibt der Netzbetreiber den Anschluss nicht frei.

Die Hausschau ist also einmal im Jahr dran, die Messung durch den Fachbetrieb alle 12 Jahre. Beides ist eine Empfehlung und keine gesetzliche Pflicht.

Diese zwei Prüfungen empfiehlt der DVGW für die Gasleitung im Haus.
PrüfungWie oftWer prüftPflicht oder Empfehlung
Hausschau, ein prüfender Blick auf Leitungen und Gasgeräte1-mal im JahrSie selbst oder ein FachbetriebEmpfehlung
Dichtheitsprüfung mit Druckmessgerätalle 12 Jahrenur ein eingetragener FachbetriebEmpfehlung
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Kennen Sie das Jahr der letzten Prüfung durch einen Fachbetrieb?

Ja

Liegt diese Prüfung mehr als 12 Jahre zurück?

Ja

Beauftragen Sie bald einen eingetragenen Fachbetrieb. Ohne Nachweis riskieren Sie nach einem Schaden Ärger mit der Versicherung.

Nein

Machen Sie jedes Jahr die Hausschau. Notieren Sie sich das Jahr der nächsten Prüfung.

Nein

Suchen Sie in alten Rechnungen nach einem Prüfprotokoll. Finden Sie keins, beauftragen Sie eine Prüfung.

Ist die Prüfung der Gasleitung Pflicht?

Nein, für private Gasleitungen schreibt kein Gesetz einen festen Prüftermin vor. Die 12 Jahre stammen aus der technischen Regel des DVGW für Gasinstallationen.

Verantwortlich sind Sie trotzdem. Die Verordnung über Gasanschlüsse macht den Eigentümer für die Gasleitung hinter dem Haupthahn verantwortlich, und er muss sie nach den anerkannten Regeln der Technik in Ordnung halten. Der Haupthahn sitzt dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt.

Halten Sie sich an die Regeln des DVGW, hilft Ihnen das Energiewirtschaftsgesetz, das Gesetz für die Strom- und Gasversorgung. Es geht dann davon aus, dass Ihre Gasanlage den Regeln der Technik entspricht.

Nach einem Schaden fragen Versicherung und Gericht nach dem Nachweis der letzten Prüfung. Fehlt er, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht, und Sie haften selbst.

Wer darf die Gasleitung prüfen?

Arbeiten an der Gasleitung im Haus darf nur ein Betrieb machen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. So steht es in der Verordnung über Gasanschlüsse. Der Eintrag kann bei jedem Netzbetreiber in Deutschland stehen, nicht nur bei Ihrem.

Netzbetreiber nennen diese Betriebe oft Vertragsinstallationsunternehmen. Viele veröffentlichen ihr Verzeichnis im Internet, und Sie können den Betrieb auch direkt fragen, bei welchem Netzbetreiber er eingetragen ist.

Die jährliche Hausschau dürfen Sie selbst machen. Wollen Sie das nicht, bieten eingetragene Betriebe sie als Dienstleistung an.

8 Fragen für die jährliche Hausschau

Für die Hausschau brauchen Sie kein Fachwissen, genaues Hinsehen reicht. Diese acht Fragen fassen die Checkliste des DVGW zusammen.

  • Sind die Absperrhähne am Hausanschluss und am Zähler frei zugänglich?
  • Sind die Leitungen unbeschädigt, vor allem an Durchführungen durch Wände und Decken und in feuchten Räumen?
  • Sind alle Leitungen gut befestigt, und hängt nichts daran, etwa ein Fahrrad oder eine Blumenampel?
  • Haben Verkleidungen um Gasrohre Öffnungen, durch die Luft strömt?
  • Sind die Öffnungen für Frischluft in Tür oder Wand des Heizungsraums offen?
  • Haben Sie mit dem Fachbetrieb oder dem Schornsteinfeger gesprochen, bevor neue Fenster oder eine Dunstabzugshaube mit Abluft eingebaut wurden?
  • Ist der Schlauch vom Gasherd ohne Knick und weit genug von Flammen und Hitze entfernt?
  • Brennt die sichtbare Flamme am Gasgerät durchgehend blau?

Blättert an einer Metallleitung nur die Farbe ab, dürfen Sie selbst nachstreichen. Sieht die Leitung dagegen angegriffen aus, rufen Sie einen Fachbetrieb und reparieren nichts selbst.

Was kostet die Prüfung der Gasleitung?

Einen bundesweit festen Preis für die Prüfung der Gasleitung gibt es nicht, und verlässliche Übersichten über die Preise fehlen. Jeder Fachbetrieb legt seinen Preis selbst fest.

Holen Sie deshalb vorher einen Kostenvoranschlag ein, am besten bei mehr als einem eingetragenen Betrieb. Fragen Sie dabei auch, ob der Betrieb die Prüfung mit der Wartung Ihrer Gasheizung verbinden kann. Das spart Ihnen einen zweiten Termin.

Wer ist im Mietshaus für die Gasleitung verantwortlich?

Vermietet der Eigentümer das Haus oder eine Wohnung, bleibt er für die Gasleitung verantwortlich. So legt es die Verordnung über Gasanschlüsse fest. Er beauftragt also die Prüfung durch den Fachbetrieb.

Auch Mieter tragen Verantwortung für die Gasanlage in ihrer Wohnung, sagt der DVGW. Als Mieterin oder Mieter halten Sie deshalb die Absperrhähne frei und melden Schäden sofort Ihrem Vermieter.

Bei Gasgeruch zählt jede Minute, deshalb sollten alle im Haushalt wissen, was bei Gasgeruch im Haus zu tun ist. Wer Gas riecht, drückt keinen Schalter, öffnet die Fenster, verlässt das Haus und ruft erst von draußen an.

Häufige Fragen

Ist die Prüfung der Gasleitung im Haus gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, für die Gasleitung im Haus gibt es keine gesetzliche Prüffrist. Der DVGW, der technische Fachverband der Gasbranche, empfiehlt eine Prüfung alle 12 Jahre. Verantwortlich für eine sichere Leitung bleiben Sie als Eigentümer trotzdem.

Wie oft sollte man die Gasleitung im Haus prüfen lassen?

Die Gasleitung im Haus sollten Sie alle 12 Jahre von einem eingetragenen Fachbetrieb auf Dichtheit prüfen lassen. Einmal im Jahr schauen Sie Leitungen und Gasgeräte zusätzlich selbst an. So empfiehlt es der DVGW, der technische Fachverband der Gasbranche.

Wer darf die Gasleitung im Haus prüfen?

Die Gasleitung im Haus darf nur ein Fachbetrieb prüfen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Netzbetreiber sind die Firmen, die die Gasnetze betreiben, und viele zeigen ihr Verzeichnis im Internet. Die jährliche Sichtkontrolle dürfen Sie selbst machen.

Was kostet die Prüfung der Gasleitung?

Für die Prüfung der Gasleitung gibt es keinen bundesweit festen Preis. Jeder Fachbetrieb legt ihn selbst fest. Holen Sie deshalb vorher einen Kostenvoranschlag ein.

Zahlt die Versicherung, wenn die Gasleitung nie geprüft wurde?

Bei einer nie geprüften Gasleitung zahlt die Versicherung nach einem Schaden unter Umständen nicht. Versicherung und Gericht fragen dann nach dem Nachweis der letzten Prüfung. Fehlt er, haften Sie als Eigentümer selbst.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Hausinstallation und TRGI, DVGW e.V.,
  2. Der Jahres-Check im Haus, DVGW e.V.,
  3. Paragraf 49 EnWG, Anforderungen an Energieanlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 13 NDAV, Gasanlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gasinnenleitungen regelmäßig überprüfen, Eigenheimerverband Deutschland e.V.,
  6. Ihre Gasinstallation sicher betreiben, MVV Netze GmbH,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.