6 Schritte für die ersten Minuten bei Gasgeruch
Erdgas selbst riecht nach nichts, deshalb enthält es einen stark riechenden Duftstoff. So fallen Ihnen schon kleinste Mengen auf, und das ist noch kein Grund zur Panik. Gefährlich werden erst Flammen und Funken. Ein Funke entsteht schnell, etwa an einem Lichtschalter, an einem Stecker, an der Klingel oder am Telefon.
Kein Feuer, kein Schalter
Löschen Sie Zigaretten und Kerzen. Drücken Sie keinen Lichtschalter und ziehen Sie keinen Stecker.
Fenster und Türen auf
Sorgen Sie für Durchzug. Dunstabzugshaube und Ventilator bleiben aus.
Gashahn zudrehen
Drehen Sie den Hahn am Gaszähler oder den Haupthahn zu, wenn Sie ihn ohne Umweg erreichen.
Nachbarn warnen
Klopfen Sie an die Türen, statt zu klingeln. Auch an einer Klingel kann ein Funke entstehen.
Haus verlassen
Gehen Sie über die Treppe nach draußen. Den Aufzug benutzen Sie nicht.
Von draußen anrufen
Rufen Sie erst vor dem Haus den Entstörungsdienst an. Fehlt Ihnen die Nummer, wählen Sie 112.
Im Mehrfamilienhaus warnen Sie alle Mitbewohner, die Sie auf dem Weg nach draußen erreichen. Danach geben Sie der Hausverwaltung Bescheid, damit sie die übrigen Bewohner informiert.
Woran erkennen Sie Gasgeruch im Haus?
Der Duftstoff im Erdgas riecht stechend, und viele Menschen denken dabei an faule Eier oder Schwefel. Andere erinnert er eher an etwas Chemisches. Kennenlernen können Sie den Geruch gefahrlos mit einer Odorkarte, die beim Reiben den typischen Gasgeruch freisetzt. Solche Karten hält Ihr Netzbetreiber bereit, also der Betreiber des Gasnetzes in Ihrer Straße.
Sind Sie unsicher, rufen Sie trotzdem an. Der Einsatz des Entstörungsdienstes kostet Sie nichts, auch wenn es am Ende falscher Alarm war.
Heizen Sie mit Flüssiggas aus einem Tank, gilt derselbe Ablauf, denn auch Flüssiggas enthält einen Duftstoff. Es ist aber etwa doppelt so schwer wie Luft, sinkt deshalb zu Boden und sammelt sich in tiefer liegenden Räumen wie dem Keller. Halten Sie sich bei Flüssiggasgeruch vom Keller fern und gehen Sie direkt nach draußen.
Wen rufen Sie bei Gasgeruch an?
Zuständig ist der Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers, also der Firma, die das Gasnetz in Ihrer Straße betreibt. Der Dienst ist rund um die Uhr erreichbar und schnell vor Ort. Name und Telefonnummer stehen oft am Haupthahn oder am Gaszähler daneben, und am besten speichern Sie die Nummer schon heute in Ihrem Handy.
Haben Sie die Nummer nicht zur Hand, rufen Sie die Feuerwehr über 112 an. Die Feuerwehr kennt in der Regel die Gasversorger in Ihrer Umgebung und gibt die Meldung weiter. Hören Sie Gas ausströmen, wählen Sie sofort die 112.
Was macht der Entstörungsdienst vor Ort?
Die Fachleute des Netzbetreibers suchen die Ursache des Geruchs und stellen sie ab. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wo das Leck liegt.
Die Grenze ist der Haupthahn, den Fachleute Hauptabsperreinrichtung nennen. Er sitzt dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Kasten außen am Gebäude. Für die Leitung von der Straße bis zum Haupthahn ist der Netzbetreiber zuständig, für alles dahinter Sie als Eigentümer. Dazu gehören die Leitungen im Haus, der Platz am Gaszähler und alle Gasgeräte wie Heizung und Herd.
Arbeiten an der Leitung im Haus darf nur ein Fachbetrieb machen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Viele Netzbetreiber zeigen diese Betriebe auf ihrer Internetseite.
Wer zahlt die Reparatur nach einem Gasleck?
Der Einsatz des Entstörungsdienstes ist für Sie kostenlos, aber bei der Reparatur kommt es wieder auf den Haupthahn an.
- Liegt das Leck vor dem Haupthahn, kümmert sich der Netzbetreiber darum.
- Liegt das Leck hinter dem Haupthahn, beauftragen und bezahlen Sie als Eigentümer einen eingetragenen Fachbetrieb.
- Wohnen Sie zur Miete, ist Ihr Vermieter für die Leitung im Haus verantwortlich und beauftragt die Reparatur.
Als Mieterin oder Mieter handeln Sie bei Gasgeruch genauso wie ein Eigentümer und sagen danach Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung Bescheid. Die Verordnung über Gasanschlüsse lässt die Verantwortung für die Gasanlage nämlich beim Eigentümer, auch wenn er die Wohnung vermietet.
Wie beugen Sie Gasgeruch im Haus vor?
Schauen Sie einmal im Jahr selbst nach Ihren Gasleitungen und Gasgeräten. Der DVGW, der technische Fachverband der Gasbranche, nennt das Hausschau. Dafür brauchen Sie kein Fachwissen, genaues Hinsehen reicht. Die Checkliste des DVGW stellt unter anderem diese fünf Fragen.
- Sind die Absperrhähne am Hausanschluss und am Zähler frei zugänglich?
- Sind die Gasleitungen fest an der Wand, und hängt nichts daran, etwa ein Fahrrad?
- Sind die Rohre an Durchführungen durch Wände und in feuchten Räumen ohne Rost und Schäden?
- Sind die Öffnungen für Frischluft in Tür oder Wand des Heizungsraums frei?
- Brennt die sichtbare Flamme am Gasgerät blau und nicht gelb?
Zusätzlich sollten Sie die Gasleitung alle 12 Jahre prüfen lassen, und zwar von einem eingetragenen Fachbetrieb. Das empfiehlt der DVGW, eine gesetzliche Pflicht ist es aber nicht.
Gasgeräte wie die Therme brauchen außerdem Wartung nach den Vorgaben des Herstellers. Warnzeichen sind eine gelbe Flamme, Ruß oder Verfärbungen am Gerät und ungewöhnliche Geräusche beim Start. Zeigt die Therme solche Zeichen öfter, sprechen Sie mit dem Heizungsbauer darüber, ob Sie die Gasheizung ersetzen sollten.
Für zusätzliche Sicherheit gibt es im Handel Gasmelder. Sie warnen ähnlich wie ein Rauchmelder, wenn Gas austritt.
Häufige Fragen
Kostet der Einsatz des Entstörungsdienstes bei Gasgeruch etwas?
Nein, der Einsatz des Entstörungsdienstes bei Gasgeruch kostet Sie nichts. Das gilt auch, wenn sich am Ende kein Leck findet. Geld kostet erst eine Reparatur an Ihrer eigenen Leitung hinter dem Haupthahn.
Welche Nummer rufe ich bei Gasgeruch an?
Bei Gasgeruch rufen Sie den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers an, also des Betreibers des Gasnetzes in Ihrer Straße. Die Nummer steht oft am Haupthahn oder am Gaszähler. Haben Sie sie nicht, wählen Sie 112. Rufen Sie immer erst von draußen an.
Darf ich bei Gasgeruch das Licht einschalten?
Nein, bei Gasgeruch schalten Sie kein Licht ein oder aus. An jedem Schalter kann ein Funke entstehen, und der kann das Gas entzünden. Öffnen Sie stattdessen die Fenster und verlassen Sie das Haus.
Darf ich bei Gasgeruch im Haus mit dem Handy telefonieren?
Nein, mit dem Handy telefonieren Sie bei Gasgeruch erst draußen. Auch beim Telefonieren können Funken entstehen. Verlassen Sie zuerst das Haus und rufen Sie dann den Entstörungsdienst oder die 112 an.
Wer zahlt die Reparatur, wenn das Gasleck in meinem Haus liegt?
Liegt das Gasleck hinter dem Haupthahn, also in Ihrem Haus, zahlen Sie als Eigentümer die Reparatur. Den Auftrag bekommt ein Fachbetrieb, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers steht. Wohnen Sie zur Miete, ist Ihr Vermieter dafür verantwortlich.
