5 Dinge, die Sie vor dem Anruf prüfen
Bevor Sie einen Notdienst rufen, prüfen Sie fünf Dinge. Dafür brauchen Sie kein Werkzeug, und manche Störung ist danach schon behoben.
- Lesen Sie den Wasserdruck am Manometer ab, dem Zeiger am Heizkessel. Fällt der Druck unter 1 bar, schalten sich moderne Heizungen zum Schutz ab. Wasser nachfüllen sollten Sie nur, wenn ein Fachbetrieb es Ihnen gezeigt hat, sonst riskieren Sie die Gewährleistung des Herstellers. Mieter füllen nie selbst nach.
- Prüfen Sie die Sicherung der Heizung im Sicherungskasten. Ist sie herausgesprungen, schalten Sie sie einmal wieder ein. Springt sie erneut heraus, rufen Sie den Fachbetrieb.
- Schreiben Sie den Störcode aus dem Display auf. Die Bedienungsanleitung sagt, ob Sie die Störung selbst zurücksetzen dürfen. Den Code nennen Sie später am Telefon.
- Prüfen Sie den Brennstoff. Bei Gas schauen Sie, ob der Gashahn am Gerät offen ist. Bei Öl sehen Sie nach, ob noch Öl im Tank ist.
- Sehen Sie sich die Regelung an. Sommerbetrieb, Urlaubsmodus oder ein Zeitprogramm schalten die Heizung planmäßig ab.
Überlegen Sie danach in Ruhe, ob die Reparatur sofort sein muss. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Droht Frost in den Leitungen oder tritt Wasser aus, rufen Sie gleich an. Eine kühle Nacht überbrücken Sie oft mit Decken und einem Heizlüfter, und am nächsten Werktag sparen Sie die Zuschläge für Nacht und Wochenende.
So erkennen Sie einen unseriösen Heizungsnotdienst
Unseriöse Notdienste stehen oft weit oben in Suchmaschinen oder werben mit Anzeigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor kostenlosen 0800-Nummern und vor Nummern mit Ortsvorwahl, die zu einer Vermittlungsplattform führen, also zu einer Firma, die Aufträge nur weitergibt. Vor Ort besteht der Monteur dann auf sofortiger Zahlung, und die Arbeit wird meist teurer als zuerst gesagt.
Wie teuer das wird, zeigt ein Fall der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Januar 2026. Ein über eine Plattform vermittelter Monteur sollte einen verstopften Abfluss frei machen. Er kassierte 1.370 Euro per Karte, und das Problem blieb ungelöst.
- Die Nummer führt zu einem Callcenter, das Ihren Ort nicht kennt und keinen Preis nennt.
- Auf der Internetseite fehlt eine Anschrift, oder sie liegt in einer anderen Stadt.
- Der Monteur nennt vor der Arbeit keinen Festpreis.
- Er verlangt Bargeld, obwohl das vorher nicht vereinbart war.
- Die Rechnung nennt nur Pauschalen und keine verwertbare Anschrift.
Was vereinbaren Sie am Telefon mit dem Notdienst?
Vereinbaren Sie schon am Telefon einen Festpreis, der Anfahrt, Arbeit und Zuschläge für Nacht, Wochenende oder Feiertag einschließt. Lassen Sie sich Firmenname und Anschrift nennen. Seriöse Betriebe nennen Anfahrtskosten und Stundensatz schon am Telefon, und die Verbraucherzentrale Hamburg rät, mehrere Anbieter zu vergleichen.
Ein Notdienst aus Ihrem Ort hat kürzere Wege als ein Anbieter von weit her. Fragen Sie deshalb, von wo der Monteur kommt. Erreichen Sie den Notdienst unter Ihrer Ortsvorwahl, zahlen Sie nach Auskunft der Verbraucherzentrale nur die Anfahrt innerhalb des Orts.
Ohne Preisabsprache gilt der übliche Preis als vereinbart. Was üblich ist, bleibt im Streit aber oft unklar. Haben Sie den Betrieb ausdrücklich für eine dringende Reparatur gerufen, können Sie diesen Auftrag nicht widerrufen. Für Zusatzleistungen, die Sie nicht bestellt haben, und für nicht nötige Ersatzteile gilt das Widerrufsrecht aber weiter.
| Frage | Was Sie hören wollen | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Wer kommt? | Firmenname, Straße, Ort und eine eigene Telefonnummer | Ohne Anschrift können Sie nichts reklamieren |
| Woher kommt der Monteur? | Aus Ihrem Ort oder der Nachbarschaft | Lange Anfahrten machen den Einsatz teuer |
| Was kostet die Stunde? | Stundensatz und Zuschlag für Nacht oder Wochenende | Sie zahlen nur vereinbarte Zuschläge |
| Was kostet alles zusammen? | Ein Festpreis für Anfahrt, Fehlersuche und Arbeit | Der Preis steht fest, bevor jemand anfängt |
| Wie zahle ich? | Rechnung mit Einzelposten, Zahlung per Überweisung | Bargeld darf nur verlangen, wer es vorher vereinbart hat |
Was tun Sie bei einer überhöhten Notdienst-Rechnung?
Zahlen Sie nur den vereinbarten Betrag. Posten, die Sie nicht vereinbart haben, dürfen Sie auf der Rechnung streichen. Droht Ihnen der Monteur, rufen Sie die Polizei über die 110. Holen Sie im Zweifel einen Nachbarn dazu.
Nutzt ein Betrieb Ihre Notlage aus und verlangt einen Preis, der in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht, kann die Rechnung wegen Wuchers unwirksam sein. Der Bundesgerichtshof geht nach Angaben der Stiftung Warentest meist von Wucher aus, wenn der Preis 100 Prozent über dem üblichen Marktpreis liegt. Das Amtsgericht Langenfeld hat eine solche Rechnung für nichtig erklärt. Ein Elektriker hatte nach einem Stromausfall für eine halbe Stunde Arbeit fast das Dreifache des üblichen Preises verlangt.
Haben Sie schon gezahlt, fordern Sie das zu viel gezahlte Geld schriftlich mit Frist zurück. Lassen Sie sich dabei von der Verbraucherzentrale beraten. Nutzt jemand eine Notlage für Wucherpreise aus, können Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
Vor Ort
Sie verlangen eine Rechnung mit Einzelposten, streichen nicht vereinbarte Posten und zahlen nur den vereinbarten Betrag.
Am nächsten Werktag
Sie fragen zwei Betriebe aus Ihrem Ort nach ihren Preisen und fotografieren Rechnung und Arbeit.
Schriftlich mit Frist
Sie fordern zu viel gezahltes Geld zurück und nennen den Preis, den Sie am Telefon vereinbart hatten.
Beratung
Sie lassen die Rechnung von der Verbraucherzentrale prüfen.
Polizei und Gericht
Sie erstatten Anzeige wegen Wuchers und klagen bei Bedarf auf Rückzahlung.
Wer zahlt den Heizungsnotdienst in der Mietwohnung?
In der Mietwohnung zahlt der Vermieter die Reparatur der Heizung. Er muss die Wohnung so erhalten, dass Sie sie bewohnen können. Rufen Sie deshalb zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung an. Oft steht eine Notfallnummer im Mietvertrag oder im Hausflur.
Erreichen Sie niemanden und droht ein Schaden am Haus, etwa durch Frost in den Leitungen, dürfen Sie selbst einen Betrieb rufen. Der Vermieter muss Ihnen dann die erforderlichen Kosten erstatten, aber keinen überhöhten Preis. Gerade hier zählt deshalb der Festpreis am Telefon. Notieren Sie jeden Anrufversuch beim Vermieter mit Datum und Uhrzeit.
Die regelmäßige Wartung darf der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen, die Reparatur nicht. Eine Notdienst-Rechnung für eine Reparatur gehört also nicht in Ihre Nebenkostenabrechnung. Fällt die Heizung im Winter aus, kommt auch eine Mietminderung infrage. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, und dazu berät Sie der Mieterverein.
Häufige Fragen
Was kostet ein Heizungsnotdienst am Wochenende?
Einen festen Preis für den Heizungsnotdienst am Wochenende gibt es nicht, er ist Verhandlungssache. Unseriöse Notdienste verlangen laut Verbraucherzentrale oft 1.000 Euro und mehr. Vereinbaren Sie deshalb vor dem Einsatz einen Festpreis mit Anfahrt und allen Zuschlägen.
Muss ich eine überhöhte Rechnung vom Heizungsnotdienst bezahlen?
Nein, eine Rechnung vom Heizungsnotdienst, die Ihre Notlage ausnutzt und weit über dem üblichen Preis liegt, kann wegen Wuchers unwirksam sein. Gerichte sehen Wucher meist ab 100 Prozent über dem Marktpreis. Zahlen Sie nur den vereinbarten Betrag und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten.
Muss ich den Heizungsnotdienst bar bezahlen?
Nein, bar bezahlen müssen Sie den Heizungsnotdienst nur, wenn Sie das vorher vereinbart haben. Verlangen Sie eine Rechnung mit Einzelposten und überweisen Sie den Betrag. Von einer Fahrt mit dem Monteur zum Geldautomaten rät die Verbraucherzentrale ab.
Kann ich einen Auftrag an den Heizungsnotdienst widerrufen?
Nein, einen Auftrag für eine dringende Reparatur können Sie nicht widerrufen, wenn Sie den Heizungsnotdienst ausdrücklich gerufen haben. Widerrufen können Sie aber Zusatzleistungen, die Sie nicht bestellt haben. Das gilt auch für Ersatzteile, die für die Reparatur nicht nötig waren.
Wer zahlt den Heizungsnotdienst in einer Mietwohnung?
Den Heizungsnotdienst in der Mietwohnung zahlt der Vermieter, weil er die Heizung instand halten muss. Rufen Sie zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung an. Die Reparatur darf er nicht über die Nebenkosten abrechnen.
Wen rufe ich bei Gasgeruch an, den Heizungsnotdienst oder den Netzbetreiber?
Bei Gasgeruch rufen Sie den Bereitschaftsdienst Ihres Gasnetzbetreibers an, nicht den Heizungsnotdienst. Rufen Sie erst an, wenn Sie draußen sind. Ist die Nummer nicht zur Hand, wählen Sie die 112. Der Einsatz des Bereitschaftsdienstes kostet Sie nichts.
