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Ratgeber

Heizungsbauer beauftragen in 7 Schritten

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Einen Heizungsbauer beauftragen Sie in sieben Schritten. Sie prüfen den Eintrag bei der Handwerkskammer, vergleichen zwei bis drei Angebote und lassen sich die Bestätigung für den Förderantrag ausstellen. Dann unterschreiben Sie einen Vertrag mit Förderbedingung und beantragen den Zuschuss. Nach der Zusage folgen Einbau und Abnahme, und die letzte Rate zahlen Sie zum Schluss.

Empfohlene Zahl der Angebote
2 bis 3 Angebote
Verbraucherzentrale, Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen, Stand 10. Dezember 2025
Zeit für den Einbau nach Förderzusage
36 Monate
KfW, Merkblatt 458 zur Heizungsförderung für Privatpersonen, Stand 24. September 2026
Gewährleistung für die neue Heizung
5 Jahre ab Abnahme
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Mängelansprüche, Stand 2. Oktober 2026
Eine Hausbesitzerin und ein Heizungsbauer geben sich beim ersten Treffen die Hand.
Hausbesitzerin und Heizungsbauer geben sich nach dem ersten Gespräch die Hand. Bild: KI generiert.

Was braucht der Heizungsbauer vor dem ersten Termin?

Ein Heizungsbauer kann erst ein genaues Angebot schreiben, wenn er Ihr Haus gesehen hat. Am Telefon nennt er selten einen festen Preis, weil Rohre, Stromanschluss und Aufstellort den Aufwand bestimmen. Vereinbaren Sie deshalb gleich beim ersten Anruf einen Termin bei Ihnen zu Hause.

Legen Sie für diesen Termin ein paar Angaben bereit. Dazu gehören Baujahr, Wohnfläche und die Zahl der Heizkörper. Notieren Sie auch, ob Dach, Fassade oder Fenster schon erneuert sind. Daraus berechnet der Fachmann später die Heizlast, also die Leistung, die Ihr Haus an einem sehr kalten Tag braucht.

Prüfen Sie vorher, ob der Betrieb in der Handwerksrolle steht. Das ist das Verzeichnis der Handwerkskammer, in dem jeder Heizungsbaubetrieb eingetragen sein muss. Eingetragen wird in der Regel, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Die Kammer bestätigt den Eintrag mit der Handwerkskarte, und die kann Ihnen der Betrieb zeigen.

Wie viele Angebote holen Sie beim Heizungsbauer ein?

Holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote von verschiedenen Betrieben ein. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale vor jedem größeren Handwerkerauftrag. Bei einer neuen Heizung lohnt sich der Aufwand besonders, weil die Preise weit auseinanderliegen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat in 18 Monaten mehr als 2.000 Angebote für Wärmepumpen ausgewertet, also für Heizungen, die Wärme aus Luft oder Erdreich holen. Für dasselbe Haus unterschieden sich die Preise um bis zu 300 Prozent. Auch die angebotene Heizleistung lag teils um mehr als das Doppelte auseinander. Ein einzelnes Angebot sagt Ihnen also nicht, ob Preis und Größe der Anlage stimmen.

Geben Sie allen Betrieben dieselben Angaben zu Haus und Wunschheizung. Nur dann können Sie die Preise vergleichen. Ein vollständiges Heizungsangebot nennt jeden Posten einzeln, vom Gerät bis zur Entsorgung der alten Anlage.

Für Wärmepumpen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale einen kostenlosen Angebotsvergleich an. Dort können Sie bis zu drei Angebote prüfen lassen, bevor Sie sich entscheiden.

Wann unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Heizungsbauer?

Den Vertrag unterschreiben Sie vor dem Förderantrag, aber nur mit einer Förderbedingung. Im Vertrag heißt sie aufschiebende oder auflösende Bedingung. Sie knüpft den Vertrag an die Zusage der staatlichen Förderbank KfW. Lehnt die KfW Ihren Antrag ab, sind Sie an den Vertrag nicht gebunden. Fehlt diese Bedingung, zahlt die KfW nichts. Dasselbe passiert, wenn der Betrieb vor dem Antrag mit dem Einbau beginnt.

Vor dem Antrag füllt Ihr Heizungsbauer außerdem die Bestätigung zum Antrag aus. Das ist ein Formular mit der geplanten Heizung und den voraussichtlichen Kosten. Diese Bestätigung und den Vertrag laden Sie im Kundenportal Meine KfW hoch und stellen dort den Antrag. Nach dem Einbau bestätigt der Betrieb auf einem zweiten Formular, dass alles wie geplant umgesetzt ist. Erst dann zahlt die KfW aus.

Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, die neue Heizung einbauen zu lassen. Nach der letzten Rechnung bleiben Ihnen sechs Monate, um die Nachweise bei der KfW einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, verfällt der Zuschuss.

Diese 4 Punkte gehören in den Vertrag

Mit dem Vertrag schuldet Ihnen der Heizungsbauer eine fertige Heizung, die funktioniert, und nicht bloß seine Arbeitsstunden. Halten Sie deshalb vier Punkte schriftlich fest. Das sind die genaue Leistung, der Preis, der Termin und die Art der Zahlung.

Vereinbaren Sie möglichst einen Festpreis, denn an diesen Preis ist der Betrieb gebunden. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen nur eine Schätzung. Steigen die Kosten um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie sofort darauf hinweisen. Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die Arbeit, die schon erledigt ist.

Teilzahlungen während der Arbeiten, sogenannte Abschläge, sind üblich. Der Betrieb darf aber nur so viel verlangen, wie seine erledigte Arbeit wert ist, und muss das mit einer Aufstellung belegen. Zahlen Sie nie den ganzen Betrag im Voraus.

Vier Punkte, die Sie im Vertrag mit dem Heizungsbauer schriftlich festhalten.
PunktWas drinstehen sollteWas es Ihnen bringt
LeistungHersteller, Modell, Leistung in Kilowatt und Zubehör wie ein SpeicherKein Streit über die Ausstattung
PreisFestpreis oder Schätzung mit einer ObergrenzeSie wissen vorher, was Sie zahlen
TerminTag, an dem die Heizung fertig istBei Verzug können Sie eine Frist setzen
ZahlungAbschläge nach erledigter Arbeit, letzte Rate nach der AbnahmeIhr Geld bleibt bis zum Schluss ein Druckmittel

Die 7 Schritte vom Anruf bis zur Abnahme

Jeder Heizungstausch folgt derselben Reihenfolge, egal welche Heizung Sie wählen. Wer sie einhält, behält seinen Zuschuss und seine Rechte gegenüber dem Betrieb.

Heizungsbauer beauftragen in sieben Schritten
  1. 1. Betrieb prüfen

    Sie lassen sich die Handwerkskarte zeigen oder fragen bei der Handwerkskammer nach.

  2. 2. Angebote vergleichen

    Sie holen zwei bis drei schriftliche Angebote ein und vergleichen sie Posten für Posten.

  3. 3. Bestätigung zum Antrag

    Der Heizungsbauer trägt geplante Heizung und Kosten in das Formular für die KfW ein.

  4. 4. Vertrag mit Förderbedingung

    Sie unterschreiben einen Vertrag, der an die Zusage der KfW geknüpft ist.

  5. 5. Antrag und Zusage

    Sie stellen den Antrag im Kundenportal der KfW und warten die Zusage ab.

  6. 6. Einbau

    Der Betrieb baut die Heizung ein und macht den hydraulischen Abgleich. Dabei bekommt jeder Heizkörper so viel warmes Wasser, wie sein Raum braucht.

  7. 7. Abnahme und Zahlung

    Sie prüfen die Heizung, notieren Mängel im Protokoll und zahlen erst danach die letzte Rate.

Fünf Jahre Gewährleistung ab der Abnahme

Mit der Abnahme, dem Termin, an dem Sie die fertige Heizung prüfen und übernehmen, beginnt die Gewährleistung. So heißt die gesetzliche Haftung des Betriebs für Mängel an seiner Arbeit. Für eine neue Heizung gilt sie fünf Jahre, weil die Heizung fest zum Haus gehört. Für eine Reparatur an der alten Anlage sind es nur zwei Jahre.

Zeigt sich ein Mangel, melden Sie ihn schriftlich und setzen eine Frist zur Nachbesserung. Bis zur Reparatur dürfen Sie bei Mängeln an der neuen Heizung einen Teil der Rechnung zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten.

Heben Sie alle Unterlagen gut auf. Dazu gehören Vertrag, Rechnungen, beide Förderformulare, das Protokoll des Abgleichs und die Förderzusage. Die KfW darf diese Nachweise bis zehn Jahre nach der Zusage anfordern. Sie brauchen sie auch, wenn später ein Mangel auftritt oder Sie das Haus verkaufen.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich einholen, bevor ich einen Heizungsbauer beauftrage?

Zwei bis drei schriftliche Angebote sollten Sie einholen, bevor Sie einen Heizungsbauer beauftragen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Bei Wärmepumpen lagen die Preise für dasselbe Haus in einer Auswertung um bis zu 300 Prozent auseinander.

Darf ich den Vertrag mit dem Heizungsbauer vor dem Förderantrag unterschreiben?

Ja, den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben Sie vor dem Förderantrag, aber nur mit Förderbedingung. Diese Bedingung knüpft den Vertrag an die Zusage der KfW. Ein Vertrag ohne Bedingung kostet Sie den ganzen Zuschuss.

Wer stellt die Bestätigung für den KfW-Antrag zur neuen Heizung aus?

Die Bestätigung zum Antrag stellt Ihr Heizungsbauer oder ein Energieberater von der Expertenliste des Bundes aus. Sie nennt die geplante Heizung und die voraussichtlichen Kosten. Ohne diese Bestätigung können Sie den Zuschuss der KfW nicht beantragen.

Wann zahle ich die letzte Rate für die neue Heizung?

Die letzte Rate für die neue Heizung zahlen Sie erst nach der Abnahme. Vorher sind Abschläge üblich, die dem Wert der erledigten Arbeit entsprechen. Den ganzen Betrag zahlen Sie nie im Voraus.

Was unterscheidet beim Heizungsbauer einen Festpreis von einem Kostenvoranschlag?

Ein Festpreis bindet den Heizungsbauer an die genannte Summe, ein Kostenvoranschlag ist nur eine Schätzung. Steigen die Kosten um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Betrieb Sie informieren. Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die erledigte Arbeit.

Wie lange haftet der Heizungsbauer für Mängel an der neuen Heizung?

Fünf Jahre ab der Abnahme haftet der Heizungsbauer für Mängel an einer neu eingebauten Heizung. Für eine Reparatur an einer bestehenden Anlage sind es zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  2. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  3. Angebotsvergleich bei Wärmepumpen, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  4. Merkblatt Zuschuss 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026), KfW,
  5. Paragraf 631 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 632a BGB, Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Paragraf 640 BGB, Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Paragraf 7 Handwerksordnung, Eintragung in die Handwerksrolle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.