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Ratgeber

Heizungsangebote einholen und Posten für Posten vergleichen

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Holen Sie für eine neue Heizung zwei bis drei schriftliche Angebote ein und vergleichen Sie sie Posten für Posten. Ein vollständiges Angebot nennt Gerät und Leistung, Einbau, hydraulischen Abgleich, Elektroarbeiten, Entsorgung, Abnahme sowie Stundensatz und Anfahrt einzeln. Steht nur eine runde Gesamtsumme darin, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Empfohlene Zahl der Angebote
2 bis 3 Angebote
Verbraucherzentrale, Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen, Stand 10. Dezember 2025
Preisunterschied bei Angeboten für Wärmepumpen
bis zu 300 Prozent
Verbraucherzentrale Niedersachsen, Angebotsvergleich bei Wärmepumpen, Stand 24. April 2026
Kostensteigerung, die der Betrieb melden muss
mehr als 15 bis 20 Prozent
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Ein Mann sitzt am Tisch und vergleicht Heizungsangebote am Laptop mit Taschenrechner und Papieren.
Ein Hausbesitzer vergleicht am Laptop die Angebote von mehreren Heizungsbauern. Bild: KI generiert.

Wie viele Angebote brauchen Sie für eine neue Heizung?

Für eine neue Heizung holen Sie zwei bis drei schriftliche Angebote von verschiedenen Betrieben ein. Das rät die Verbraucherzentrale vor jedem größeren Handwerkerauftrag. Ein einzelnes Angebot sagt Ihnen weder, ob der Preis stimmt, noch ob die Heizung zu Ihrem Haus passt.

Wie weit Angebote auseinanderliegen, zeigt eine Auswertung der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie hat in 18 Monaten bundesweit mehr als 2.000 Angebote für Wärmepumpen geprüft, also für Heizungen, die Wärme aus Luft oder Erdreich holen. Für dasselbe Haus unterschieden sich die Preise um bis zu 300 Prozent. Auch die angebotene Heizleistung lag teils um mehr als das Doppelte auseinander.

Geben Sie allen Betrieben dieselben Angaben zu Haus und Wunschheizung. Ändert sich etwas, etwa die Zahl der Heizkörper, sagen Sie es allen Betrieben. Nur so bleiben die Preise vergleichbar.

7 Posten, die ein vollständiges Heizungsangebot nennt

Ein vollständiges Angebot zählt jede Leistung einzeln auf und nicht nur eine Pauschale für die neue Heizung. Nur so vergleichen Sie zwei Angebote Posten für Posten. Und nur so sehen Sie später, ob eine Zusatzrechnung etwas enthält, das schon im Angebot stand.

  • Das Gerät mit Hersteller, Modell und Leistung in Kilowatt
  • Der Einbau mit Abbau der alten Anlage, neuen Rohren und deren Dämmung
  • Der hydraulische Abgleich als eigener Posten, damit jeder Heizkörper die richtige Menge warmes Wasser bekommt
  • Die Elektroarbeiten, bei Wärmepumpen etwa ein eigener Stromkreis oder ein neuer Zählerplatz
  • Die Entsorgung der alten Anlage und bei Ölheizungen auch des Tanks
  • Die Abnahme mit Termin und gemeinsamer Prüfung der Heizung
  • Stundensatz und Anfahrt, getrennt ausgewiesen für spätere Zusatzarbeiten

Fehlt einer dieser Posten, fragen Sie gezielt nach. Die Verbraucherzentrale beobachtet, dass bei Wärmepumpen oft das Fundament und die Arbeiten am Stromanschluss fehlen. Diese Arbeiten müssen Sie dann extra bezahlen, obwohl Sie ein Komplettangebot erwartet hatten.

Bei einer Wärmepumpe fragen Sie außerdem, worauf die angebotene Größe beruht. Die richtige Antwort ist eine Heizlastberechnung für jeden Raum, also die Rechnung, wie viel Wärme jeder Raum an kalten Tagen braucht. Ein Angebot ohne diese Rechnung beruht auf einer Schätzung.

Woran erkennen Sie, ob der Preis im Angebot fest ist?

Ein Festpreis bindet den Betrieb an die genannte Summe, auch wenn er länger braucht als geplant. An die Preise in einem Angebot sind Betriebe nach Auskunft der Verbraucherzentrale in aller Regel gebunden. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen nur eine Schätzung und darf teurer werden.

Steigen die Kosten um mehr als 15 bis 20 Prozent über den Kostenvoranschlag, muss der Betrieb Sie darauf hinweisen. Sie dürfen den Vertrag dann kündigen. Bezahlen müssen Sie nur die Arbeit, die bis dahin vereinbart und erledigt ist.

Lesen Sie deshalb das Kleingedruckte unter der Summe. Steht dort "Preise freibleibend" oder "Abrechnung nach Aufwand", ist die Summe nicht fest. Bitten Sie dann um einen Festpreis oder um eine Obergrenze, die der Betrieb nur mit Ihrer Zustimmung überschreiten darf.

Mündliche Zusagen am Küchentisch helfen Ihnen im Streit wenig. Lassen Sie jeden Rabatt und jede Zusatzleistung ins Angebot schreiben, bevor Sie unterschreiben. Vereinbaren Sie später weitere Arbeiten, kosten diese extra, auch bei einem Festpreis.

Was beim Kostenvoranschlag und beim Festpreis für Sie gilt.
KostenvoranschlagFestpreis
Wie bindend ist der Preis?Nur eine SchätzungDie Summe steht fest
Wann muss der Betrieb Sie warnen?Bei mehr als 15 bis 20 Prozent MehrkostenMehrkosten trägt der Betrieb
Was können Sie tun?Kündigen und nur die erledigte Arbeit zahlenNur vereinbarte Zusatzarbeiten zahlen

Stundensatz und Anfahrt gehören getrennt ins Angebot

Für Handwerker gibt es keine Gebührenordnung wie für Ärzte oder Anwälte. Den Preis handeln Sie mit dem Betrieb aus. Fehlt eine Absprache ganz, gilt der ortsübliche Preis, und den kann Ihnen die Innung oder die Handwerkskammer nennen. Im Streit muss ein Gutachter die Höhe bestimmen.

Lassen Sie Stundensatz und Anfahrt deshalb in jedem Angebot getrennt ausweisen. So vergleichen Sie zumindest Ihre zwei bis drei Angebote miteinander. Für Arbeiten, die sich schwer schätzen lassen, vereinbaren Sie am besten einen Festpreis. Dann trägt der Betrieb das Risiko, wenn die Arbeit länger dauert.

Woran erkennen Sie ein unseriöses Heizungsangebot?

Ein Warnzeichen ist ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, ohne weniger Leistung zu nennen. Manchmal fehlen dann Posten, die der Betrieb später extra berechnet. Manchmal ist die Wärmepumpe zu klein geplant, und das merken Sie erst im ersten kalten Winter.

Ein zweites Warnzeichen ist Zeitdruck. Manche Betriebe setzen eine sehr kurze Frist, bis zu der das Angebot gilt. Bitten Sie in diesem Fall um mehr Zeit für den Vergleich. Den Vertrag mit dem Heizungsbauer schließen Sie erst nach dem Vergleich, und bei geförderten Heizungen nur mit Förderbedingung.

Taugt dieses Angebot für den Vergleich?

Nennt das Angebot Gerät, Leistung und jeden Posten einzeln?

Ja

Ist der hydraulische Abgleich ein eigener Posten?

Ja

Stehen Stundensatz und Anfahrt getrennt im Angebot?

Ja

Das Angebot ist vollständig. Vergleichen Sie es Posten für Posten mit einem zweiten Angebot.

Nein

Fragen Sie nach Stundensatz und Anfahrt. Erst dann vergleichen Sie die Preise.

Nein

Fragen Sie, wie der Betrieb den Abgleich macht und was er kostet.

Nein

Das Angebot ist lückenhaft. Verlangen Sie eine Aufstellung mit einzelnen Posten.

Häufige Fragen

Wie viele Angebote sollte ich für eine neue Heizung einholen?

Zwei bis drei schriftliche Angebote sollten Sie für eine neue Heizung einholen. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Ein einzelnes Angebot zeigt Ihnen weder, ob der Preis üblich ist, noch ob die Heizung die passende Größe hat.

Was muss in einem Angebot für eine neue Heizung stehen?

Ein vollständiges Angebot für eine neue Heizung nennt Gerät und Leistung, Einbau, hydraulischen Abgleich, Elektroarbeiten, Entsorgung, Abnahme sowie Stundensatz und Anfahrt einzeln. Fehlt ein Posten, fragen Sie nach. Bei Wärmepumpen fehlen laut Verbraucherzentrale oft Fundament und Stromanschluss.

Darf der Heizungsbauer den Kostenvoranschlag überschreiten?

Ja, ein Kostenvoranschlag des Heizungsbauers ist nur eine Schätzung und darf überschritten werden. Bei mehr als 15 bis 20 Prozent Mehrkosten muss der Betrieb Sie aber warnen. Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die erledigte Arbeit.

Kostet ein Kostenvoranschlag vom Heizungsbauer Geld?

Nein, ein Kostenvoranschlag vom Heizungsbauer ist im Zweifel kostenlos. Geld darf der Betrieb dafür nur verlangen, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben. Fragen Sie deshalb schon beim ersten Anruf danach.

Muss ich das günstigste Angebot für die neue Heizung nehmen?

Nein, das günstigste Angebot für die neue Heizung müssen Sie nicht nehmen. Ein auffällig niedriger Preis kann bedeuten, dass Posten fehlen oder die Anlage zu klein geplant ist. Vergleichen Sie deshalb Leistung, Posten und Preis zusammen.

Prüft die Verbraucherzentrale Angebote für Wärmepumpen?

Ja, die Energieberatung der Verbraucherzentrale prüft Angebote für Wärmepumpen kostenlos. Sie können bis zu drei Angebote einreichen. Danach folgt eine Beratung online, am Telefon oder vor Ort.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  2. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  3. Angebotsvergleich bei Wärmepumpen, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  4. Welchen Vergütungsanspruch haben Handwerker? (Stand 30.06.2024), Verbraucherzentrale Bayern, Verbraucherportal Bayern,
  5. Paragraf 632 BGB, Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 632a BGB, Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Handwerkersuche des ZVSHK, Innungsfachbetriebe nach Ort, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK),

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.