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Heizung mit Mängeln, so nutzen Sie die Gewährleistung

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Läuft die neue Heizung nicht richtig, melden Sie den Mangel schriftlich und setzen dem Betrieb eine Frist zur Nachbesserung, meist ein bis zwei Wochen. Bis zur Reparatur dürfen Sie einen Teil der Rechnung zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten. Die Gewährleistung für eine neu eingebaute Heizung läuft fünf Jahre ab der Abnahme.

Gewährleistung für die neue Heizung
5 Jahre ab Abnahme
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Mängelansprüche, Stand 2. Oktober 2026
So viel dürfen Sie einbehalten
2-mal die Reparaturkosten
Bürgerliches Gesetzbuch, Fälligkeit der Vergütung, Stand 2. Oktober 2026
Übliche Frist für die Nachbesserung
1 bis 2 Wochen
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Ein Handwerker zeigt einer Hausbesitzerin eine Stelle an der neu eingebauten Heizung.
Bei der Abnahme wird jede Auffälligkeit an der neuen Anlage gemeinsam besprochen. Bild: KI generiert.

Welche Rechte haben Sie bei Mängeln an der neuen Heizung?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Heizung nicht so ist, wie Sie es vereinbart haben, oder wenn sie nicht richtig funktioniert. Das kann ein anderes Gerät sein als im Vertrag, oder Räume werden trotz laufender Heizung nicht warm. Was vereinbart war, zeigt Ihr schriftliches Angebot mit allen Posten.

Das Gesetz gibt Ihnen bei einem Mangel vier Rechte. Sie nutzen sie nacheinander, und fast immer beginnt es mit der Nachbesserung.

  1. Zuerst verlangen Sie die Nachbesserung. Der Betrieb muss den Mangel kostenlos und in angemessener Zeit beheben.
  2. Lässt der Betrieb Ihre Frist verstreichen, beauftragen Sie eine andere Firma. Die Kosten verlangen Sie vom ersten Betrieb zurück, auf Wunsch auch vorab.
  3. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, können Sie den Preis mindern. Bei einem erheblichen Mangel dürfen Sie auch vom Vertrag zurücktreten.
  4. Hat der Mangel weitere Schäden verursacht, etwa einen Wasserschaden, kann der Betrieb auch dafür Schadenersatz schulden.

Melden Sie den Mangel schriftlich und beschreiben Sie ihn genau, am besten mit Datum und Fotos. Setzen Sie dabei eine Frist zur Nachbesserung. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale sind ein bis zwei Wochen meist angemessen.

Wie lange gilt die Gewährleistung für die neue Heizung?

Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Betriebs für Mängel an seiner Arbeit. Ihre Frist reicht von 2 Jahren für eine Reparatur bis zu 5 Jahren für eine neu eingebaute Heizung. Die längere Frist gilt, weil die neue Heizung fest zum Haus gehört. Beide Fristen beginnen mit der Abnahme, nicht mit dem Datum der Rechnung.

So lange können Sie Mängel nach der Abnahme geltend machen.
ArbeitFrist
Neu eingebaute Heizung5 Jahre
Reparatur oder Wartung an einer bestehenden Heizung2 Jahre
Mangel, den der Betrieb bewusst verschwiegen hatlänger, mindestens aber 5 Jahre bei einer neuen Heizung

Halten Sie das Datum der Abnahme schriftlich fest, am besten in einem Protokoll mit beiden Unterschriften. Ohne dieses Datum müssen Sie im Streit erst beweisen, wann die Frist begonnen hat.

So viel Geld dürfen Sie bei einem Mangel zurückhalten

Solange der Mangel nicht behoben ist, dürfen Sie einen Teil der Rechnung zurückhalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Kosten, die die Reparatur voraussichtlich verursacht. Dieses Geld ist Ihr stärkstes Druckmittel, damit der Betrieb zügig nachbessert.

Beziffern Sie den Betrag nachvollziehbar, etwa mit dem Kostenvoranschlag einer anderen Firma. Den Rest der Rechnung zahlen Sie pünktlich. Behalten Sie deutlich mehr ein als angemessen, geraten Sie selbst mit der Zahlung in Verzug.

Haben Sie schon alles bezahlt, bleibt Ihr Recht auf Nachbesserung trotzdem bestehen. Lässt der Betrieb die Frist verstreichen, können Sie eine andere Firma beauftragen und die Kosten vom ersten Betrieb verlangen.

Verlieren Sie Rechte, wenn im Vertrag VOB/B steht?

Durch die VOB/B, ein Regelwerk für Bauverträge, das manche Betriebe in den Vertrag schreiben, verlieren Sie in der Regel keine wichtigen Rechte. Das Regelwerk enthält teils andere Fristen und Abläufe als das Gesetz.

Bei Verträgen mit Privatleuten prüfen Gerichte jede einzelne Klausel der VOB/B. Das hat der Bundesgerichtshof am 24. Juli 2008 entschieden. Eine Klausel, die Sie unangemessen benachteiligt, ist dann unwirksam. Eine vorgedruckte Klausel, die Ihre fünf Jahre Gewährleistung für die neue Heizung verkürzt, hält in der Regel nicht.

Steht im Vertrag eine kürzere Frist oder eine Regel, die Ihnen seltsam vorkommt, lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen. Das übernimmt zum Beispiel die Verbraucherzentrale.

So setzen Sie die Nachbesserung durch

Gehen Sie bei einem Mangel Schritt für Schritt vor und halten Sie jeden Kontakt schriftlich fest.

Die neue Heizung läuft nicht richtig

Haben Sie den Mangel schriftlich mit Frist gemeldet?

Ja

Ist die Frist ohne Reparatur verstrichen?

Ja

Soll eine andere Firma den Mangel beheben?

Ja

Verlangen Sie vom ersten Betrieb einen Vorschuss für die Kosten. Dann lassen Sie den Mangel beheben.

Nein

Erklären Sie Rücktritt oder Preisminderung. Lassen Sie sich vorher beraten.

Nein

Warten Sie die Frist ab. Notieren Sie jeden Anruf und jeden Besuch.

Nein

Melden Sie den Mangel schriftlich mit Fotos. Setzen Sie eine Frist von ein bis zwei Wochen.

Kommen Sie mit dem Betrieb nicht weiter, helfen die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt. Bei vielen Handwerkskammern gibt es außerdem Schlichtungsstellen, die im Streit vermitteln.

Wann gilt die neue Heizung als abgenommen?

Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Heizung im Wesentlichen so ist wie vereinbart. Ab diesem Tag läuft die Gewährleistung, und die letzte Rate wird fällig. Die Abnahme ist der letzte Schritt, wenn Sie einen Heizungsbauer beauftragen.

Prüfen Sie die Heizung deshalb gründlich, bevor Sie das Protokoll unterschreiben. Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Schreiben Sie jeden Mangel, den Sie schon kennen, ins Protokoll. Die Verbraucherzentrale rät, dazu diesen Satz zu ergänzen: "Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bleibt vorbehalten." Sonst können Sie bei bekannten Mängeln wichtige Rechte verlieren.

Es gibt auch eine Abnahme ohne Ihre Unterschrift. Setzt Ihnen der Betrieb eine Frist zur Abnahme und Sie nennen keinen Mangel, gilt die Heizung als abgenommen. Bei Privatleuten gilt das aber nur, wenn der Betrieb Sie schriftlich auf genau diese Folge hingewiesen hat.

Häufige Fragen

Was tue ich, wenn die neue Heizung nicht richtig läuft?

Melden Sie den Mangel an der neuen Heizung schriftlich und setzen Sie dem Betrieb eine Frist zur Nachbesserung. Ein bis zwei Wochen sind meist angemessen. Erst wenn die Frist ohne Reparatur verstreicht, kommen Reparatur durch eine andere Firma, Rücktritt oder Preisminderung infrage.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine neue Heizung?

Fünf Jahre ab der Abnahme gilt die Gewährleistung für eine neu eingebaute Heizung. Für Reparatur oder Wartung an einer bestehenden Heizung sind es zwei Jahre. Hat der Betrieb einen Mangel bewusst verschwiegen, gilt eine längere Frist.

Darf ich bei Mängeln an der neuen Heizung einen Teil der Rechnung zurückhalten?

Ja, bei Mängeln an der neuen Heizung dürfen Sie einen Teil der Rechnung zurückhalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten. Den Rest der Rechnung zahlen Sie pünktlich.

Verliere ich als Privatperson Rechte, wenn im Heizungsvertrag VOB/B steht?

Nein, als Privatperson verlieren Sie durch die VOB/B im Heizungsvertrag in der Regel keine wichtigen Rechte. Die VOB/B ist ein Regelwerk für Bauverträge, und Gerichte prüfen bei Privatleuten jede ihrer Klauseln einzeln. Eine Klausel, die Sie unangemessen benachteiligt, ist unwirksam.

Gilt die neue Heizung als abgenommen, wenn ich auf die Aufforderung des Betriebs nicht reagiere?

Die neue Heizung gilt nur dann ohne Ihre Unterschrift als abgenommen, wenn der Betrieb Sie schriftlich auf diese Folge hingewiesen hat. Dann zählt die Frist, die er Ihnen gesetzt hat. Nennen Sie innerhalb dieser Frist jeden Mangel, den Sie kennen.

Darf ich einen Mangel an der Heizung von einer anderen Firma beheben lassen?

Ja, einen Mangel an der Heizung dürfen Sie von einer anderen Firma beheben lassen, wenn der erste Betrieb Ihre Frist ungenutzt verstreichen lässt. Die Kosten verlangen Sie vom ersten Betrieb zurück. Sie können sie auch vorab als Vorschuss verlangen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 634 und 635 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln und Nacherfüllung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 637 BGB, Selbstvornahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 640 und 641 BGB, Abnahme und Fälligkeit der Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 650a und 650i BGB, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 310 BGB, Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Private Bauverträge: Klauseln in den VOB/B werden richterlich überprüft (BGH, Urteil vom 24. Juli 2008, Az. VII ZR 55/07), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  8. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  9. Paragraf 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nummer 8 b ff, Verjährung bei Bauwerken), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.