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Ratgeber

Was kostet eine Heizungswartung im Jahr?

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Eine Heizungswartung kostet im Einfamilienhaus 80 bis 370 Euro im Jahr, je nach Heizung. Für eine Gasheizung zahlen Sie im Schnitt 130 Euro, für eine Ölheizung 160 Euro und für eine Wärmepumpe 140 Euro. Das Gesetz verlangt eine regelmäßige Wartung durch Fachleute, nennt aber keinen festen Abstand. Für die Garantie verlangen Hersteller sie oft jährlich.

Wartung einer Gasheizung im Jahr
80 bis 220 Euro
co2online, Heizungswartung, Stand 5. Mai 2026
Wartung einer Wärmepumpe im Jahr
150 bis 300 Euro
Verbraucherzentrale, Kosten und Förderung bei einer Wärmepumpe, Stand 17. April 2026
Abgasmessung bei Gasheizungen bis 12 Jahre
alle 3 Jahre
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wiederkehrende Überwachung, Stand 2. Oktober 2026
Ein Techniker prüft mit Werkzeug und Checkliste eine Gasheizung aus der Nähe.
Die jährliche Wartung sorgt dafür, dass die Heizung zuverlässig läuft. Bild: KI generiert.

Was kostet die Wartung je Heizungsart?

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat Heizungsbauer nach ihren Preisen gefragt, Stand 5. Mai 2026. Danach kostet die Wartung einer Gasheizung im Einfamilienhaus 80 bis 220 Euro im Jahr, im Schnitt 130 Euro. Eine Ölheizung kostet 120 bis 260 Euro, eine Pelletheizung 110 bis 370 Euro und eine Wärmepumpe 110 bis 220 Euro. Die Verbraucherzentrale setzt die Wärmepumpe mit 150 bis 300 Euro im Jahr etwas höher an (Stand 17. April 2026).

Wartungskosten im Jahr je Heizungsart für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern, Baujahr 1995. Zahlen von co2online (Stand 5. Mai 2026) und der Verbraucherzentrale (Stand 17. April 2026).
HeizungsartSpanne im JahrIm SchnittWas dazukommt
Gasheizung80 bis 220 Euro130 EuroAbgasmessung durch den Schornsteinfeger alle 2 oder 3 Jahre
Ölheizung120 bis 260 Euro160 EuroAbgasmessung alle 2 oder 3 Jahre
Pelletheizung110 bis 370 Euro215 EuroAbgasmessung alle 2 Jahre
Wärmepumpe110 bis 220 Euro nach co2online, 150 bis 300 Euro nach der Verbraucherzentrale140 Eurokein Schornsteinfeger

Der Preis hängt von der Heizungsart ab, von der Region, von den getauschten Verschleißteilen und davon, ob Sie einen Wartungsvertrag haben. Für eine Gasheizung rechnet co2online Wartung, Schornsteinfeger und Messdienst zusammen mit 175 Euro im Jahr, für ein Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern (Stand 21. Mai 2026).

20 Prozent der Arbeitskosten auf der Rechnung können Sie von der Steuer absetzen. Das spart laut co2online etwa 25 bis 40 Euro.

Ist die Heizungswartung gesetzlich Pflicht?

Ja, das Heizungsgesetz verpflichtet Sie als Betreiber, die Teile Ihrer Heizung regelmäßig warten zu lassen, die über ihren Verbrauch entscheiden. Die Arbeit muss jemand mit Fachkunde machen, also mit den nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten. Einen festen Abstand nennt das Gesetz aber nicht.

Viele Hersteller schreiben eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb in ihre Garantiebedingungen. Ohne jährliche Wartung verlieren Sie dann oft die Garantie, deshalb heben Sie jedes Protokoll auf.

Daneben prüft der Schornsteinfeger bei Gas-, Öl- und Pelletheizungen die Abgase. Diese Messung ersetzt die Wartung nicht, denn der Schornsteinfeger misst nur, und der Heizungsbauer stellt die Heizung ein. Hält eine Heizung die Grenzwerte nicht ein, kann der Schornsteinfeger sie im äußersten Fall stilllegen.

Wie oft misst der Schornsteinfeger die Abgase?

Bei Gas- und Ölheizungen ab 4 Kilowatt Leistung misst der Schornsteinfeger alle 3 Jahre, solange die Anlage höchstens 12 Jahre alt ist. Danach kommt er alle 2 Jahre. Regelt die Heizung ihre Verbrennung selbst nach, reichen 5 Jahre. Pelletheizungen werden alle 2 Jahre gemessen, und bei einer Wärmepumpe entfällt der Schornsteinfeger ganz.

So oft misst der Schornsteinfeger die Abgase, nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen.
HeizungAbstand der Messung
Gas- oder Ölheizung bis 12 Jahrealle 3 Jahre
Gas- oder Ölheizung über 12 Jahrealle 2 Jahre
Gas- oder Ölheizung, die ihre Verbrennung selbst nachregeltalle 5 Jahre
Pelletheizungalle 2 Jahre
Wärmepumpekeine Messung

Zusätzliche Heizungsprüfung in Häusern ab sechs Wohnungen

In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen schreibt das Heizungsgesetz eine Heizungsprüfung vor. Sie gilt für Heizungen, die mit Wasser heizen und keine Wärmepumpe sind. Wurde die Heizung vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut, muss die Prüfung bis zum 30. September 2027 erledigt sein. Neuere Heizungen sind innerhalb eines Jahres dran, nachdem sie 15 Jahre alt geworden sind.

Geprüft wird, ob die Einstellungen sparsam sind, ob eine sparsame Pumpe läuft, ob Rohre gedämmt werden sollten und ob sich die Vorlauftemperatur senken lässt. Vorlauftemperatur heißt die Temperatur des Wassers, das zu den Heizkörpern fließt.

Wärmepumpen in solchen Häusern, die seit 2024 eingebaut wurden, brauchen stattdessen eine eigene Betriebsprüfung. Sie ist nach der ersten vollen Heizperiode fällig, spätestens zwei Jahre nach dem Start, und ohne Fernüberwachung alle fünf Jahre wieder. Für Luft-Luft-Wärmepumpen und reine Warmwasser-Wärmepumpen gilt das nicht.

Am besten verbindet der Fachbetrieb die Prüfung mit der Wartung oder der Schornsteinfeger mit seinem Termin. Das Ergebnis bekommen Sie schriftlich. Wer die Prüfung versäumt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro.

Wer darf Ihre Heizung warten?

Warten darf, wer die nötige Fachkunde hat. Einen Heizungsbetrieb führen darf aber nur, wer in der Handwerksrolle steht, dem Verzeichnis der Handwerkskammer für zugelassene Betriebe. Eingetragen wird in der Regel, wer die Meisterprüfung bestanden hat, und es gibt Ausnahmen, etwa für Ingenieure und erfahrene Gesellen.

Läuft Ihre Heizung mit Gas, gilt eine zweite Regel. Arbeiten an der Gasanlage hinter dem Haupthahn darf nur ein Betrieb machen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers steht. Netzbetreiber sind die Firmen, die das Gasnetz in Ihrer Straße betreiben, und sie dürfen die Arbeiten auch überwachen.

Vor dem Auftrag klären Sie am besten fünf Punkte.

  • Steht der Betrieb als Installateur und Heizungsbauer in der Handwerksrolle?
  • Steht er bei einer Gasheizung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers?
  • Kann er bei einer Wärmepumpe in einem Haus ab sechs Wohnungen auch die gesetzliche Betriebsprüfung übernehmen?
  • Bekommen Sie ein Protokoll mit Messwerten und Einstellungen?
  • Nennt das Angebot einen festen Preis für die Wartung, getrennt von Anfahrt und Ersatzteilen?

Fragen Sie im Zweifel direkt nach, ob es ein eingetragener Heizungsbauer-Meisterbetrieb ist, und lassen Sie sich die Eintragung zeigen.

Ein Wartungsvertrag ist meist günstiger

Mit einem Wartungsvertrag kommt der Betrieb jedes Jahr von selbst. Laut co2online ist die Wartung damit meist deutlich günstiger als ein einzelner Auftrag, und manche Verträge enthalten sogar einen kostenlosen Notdienst. Eine feste Ersparnis in Euro nennt co2online nicht.

Im Vertrag sollte stehen, welche Arbeiten enthalten sind und wie oft der Betrieb kommt. Außerdem gehören die Pauschale, die Fahrtkosten und die Haftung bei schlechter Wartung hinein. Die Verbraucherzentrale rät, bei einem Vertrag zum Festpreis genau zu prüfen, ob alle vorgeschriebenen und empfohlenen Arbeiten enthalten sind.

Einzelauftrag oder Wartungsvertrag?

Nennt der Vertrag alle Arbeiten einzeln?

Ja

Sind Anfahrt und Verschleißteile im Jahrespreis enthalten?

Ja

Vergleichen Sie den Jahrespreis mit dem Preis für einen einzelnen Termin. Liegt er darunter, spart der Vertrag Geld.

Nein

Rechnen Sie Anfahrt und Teile zum Jahrespreis dazu. Erst dann sehen Sie, ob der Vertrag günstiger ist.

Nein

Lassen Sie sich die Arbeiten auflisten, bevor Sie unterschreiben. Ohne Liste können Sie den Preis nicht vergleichen.

Müssen Sie erst einen Heizungsbauer beauftragen, fragen Sie gleich nach einem Wartungsvertrag.

Darf der Vermieter die Wartung auf die Mieter umlegen?

Ja, die Kosten der Heizungswartung sind Betriebskosten und dürfen auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei einer zentralen Heizung gehören dazu die regelmäßige Prüfung, ob sie sicher läuft, die Einstellung durch eine Fachkraft, die Reinigung und die Messungen des Schornsteinfegers. Für Etagenheizungen gilt dasselbe bei Reinigung und Wartung.

Reparaturen und neue Teile zählen nicht dazu. Sie trägt der Vermieter, weil er die Wohnung in einem brauchbaren Zustand halten muss. Auf der Rechnung sollten Wartung und Reparatur deshalb getrennt stehen, sonst kann niemand die Umlage prüfen.

In Häusern ab sechs Wohnungen muss der Vermieter das Ergebnis der Heizungsprüfung dem Mieter auf Verlangen sofort zeigen. Das gilt ebenso für die Betriebsprüfung einer Wärmepumpe.

Was gehört ins Wartungsprotokoll?

Ein gutes Protokoll zeigt, was der Betrieb geprüft, gemessen und getauscht hat. Ohne Messwerte ist es nur eine Quittung. Welche Arbeiten dazugehören, hängt von der Heizungsart ab.

Diese Arbeiten gehören nach co2online zur Wartung, je nach Heizungsart.
ArbeitGasÖlPelletsWärmepumpe
Sichtprüfung der ganzen Anlagejajajaja
Verschleißteile prüfen und bei Bedarf tauschenjajajaja
Brenner reinigenjajajanein
Abgaswerte prüfenjajajanein
Wasserdruck prüfen und Wasser nachfüllenjajaneinja
Gasleitungen auf Dichtheit prüfenjaneinneinnein
Öltank prüfen und reinigenneinjaneinnein
Pelletlager und Förderung prüfen, Wärmetauscher und Schornstein reinigenneinneinjanein
Luftfilter reinigen oder tauschenneinneinneinja

Bewahren Sie die Protokolle auf, solange die Heizung läuft. Im Schadensfall brauchen Hersteller und Versicherung genau diese Unterlagen.

Häufige Fragen

Was kostet die Wartung einer Gasheizung im Jahr?

Die Wartung einer Gasheizung kostet im Einfamilienhaus 80 bis 220 Euro im Jahr, im Schnitt 130 Euro. Das ergab eine Umfrage von co2online unter Heizungsbauern, Stand 5. Mai 2026. Dazu kommt alle 2 oder 3 Jahre die Abgasmessung durch den Schornsteinfeger.

Ist die jährliche Heizungswartung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine regelmäßige Heizungswartung schreibt das Heizungsgesetz vor, einen jährlichen Termin aber nicht. Die Wartung muss eine Person mit Fachkunde machen. Viele Hersteller verlangen sie für die Garantie jedes Jahr.

Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden?

Eine Wärmepumpe sollte jährlich bis alle zwei Jahre kontrolliert werden, das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Die Wartung kostet nach ihren Zahlen 150 bis 300 Euro im Jahr, nach co2online 110 bis 220 Euro. Einen Schornsteinfeger braucht die Wärmepumpe nicht.

Darf ich meine Heizung selbst warten?

In der Regel nein, denn die Heizungswartung muss nach dem Heizungsgesetz eine Person mit Fachkunde machen, also mit den nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten. Arbeiten an einer Gasanlage darf außerdem nur ein Betrieb übernehmen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers steht.

Darf der Vermieter die Heizungswartung auf die Mieter umlegen?

Ja, die Kosten der Heizungswartung darf der Vermieter als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dazu gehören Prüfung, Einstellung, Reinigung und die Messungen des Schornsteinfegers. Reparaturen und Ersatzteile zahlt der Vermieter selbst.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger zur Gasheizung?

Der Schornsteinfeger misst die Abgase einer Gasheizung alle 3 Jahre, solange sie höchstens 12 Jahre alt ist. Bei älteren Anlagen kommt er alle 2 Jahre. Regelt die Heizung ihre Verbrennung selbst nach, reichen 5 Jahre.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 60 GModG, Wartung und Instandhaltung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 60b GModG, Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 60a GModG, Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Paragraf 15 der 1. BImSchV, Wiederkehrende Überwachung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Paragraf 13 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), Gasanlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Paragraf 2 Betriebskostenverordnung, Aufstellung der Betriebskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Paragraf 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Anlage A der Handwerksordnung, zulassungspflichtige Handwerke (Nummer 24 Installateur und Heizungsbauer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Heizungswartung: Kosten, Pflichten und Regelmäßigkeit (Stand 5. Mai 2026), co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft,
  10. Gasheizung: Kosten und Preise für Neukauf und Betrieb (Stand 21. Mai 2026), co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft,
  11. Kosten und Förderung: Womit muss ich bei einer Wärmepumpe rechnen? (Stand 17. April 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.