Welche Heizungsförderung gibt es 2026?
Für Ihre Heizung gibt es 2026 vier Wege zu Geld vom Staat. Die KfW zahlt einen Zuschuss für eine neue Heizung mit erneuerbarer Energie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, zahlt weniger, und zwar für Verbesserungen an der alten Heizung und für Dämmung. Dazu kommen ein Kredit der KfW und der Steuerbonus. Die neuen Sätze gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026.
Die KfW fördert eine Wärmepumpe, eine Holz- oder Pelletheizung, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Solarthermie heißt, dass Sonnenkollektoren Wasser für Heizung und Bad erwärmen. Für eine neue Gas- oder Ölheizung gibt es keinen Zuschuss. Bei einer Kombination aus Gaskessel und Wärmepumpe zählt nur der Anteil der Wärmepumpe.
Der Zuschuss für eine neue Heizung beträgt 30 bis 80 Prozent, gerechnet auf höchstens 28.000 Euro Kosten im Einfamilienhaus. Das BAFA zahlt 15 Prozent auf bis zu 30.000 Euro Kosten im Jahr. Der Kredit reicht bis 120.000 Euro je Wohnung. Der Steuerbonus senkt Ihre Steuer um bis zu 40.000 Euro je Haus.
| Weg | Wofür es Geld gibt | So viel gibt es | Grenze |
|---|---|---|---|
| Zuschuss der KfW | Neue Heizung mit erneuerbarer Energie | 30 Prozent, mit Bonus bis 70 oder 80 Prozent | Kosten bis 28.000 Euro |
| Zuschuss des BAFA | Abgleich und Pumpe an der alten Heizung, Dämmung, Lüftung | 15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan teils 20 Prozent | Kosten bis 30.000 Euro im Jahr |
| Kredit der KfW | Restkosten, nur mit Förderzusage | niedrigerer Zins bei Einkommen bis 90.000 Euro | bis 120.000 Euro je Wohnung |
| Steuerbonus | Heizung, Dämmung, Fenster ohne Zuschuss | 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre | bis 40.000 Euro je Haus |
Wie viel zahlt die KfW für eine neue Heizung?
Die KfW zahlt jedem Eigentümer 30 Prozent der Kosten als Grundförderung, auch Vermietern. Wer selbst im Haus wohnt, kann zwei Aufschläge bekommen, in der Förderzusage Boni genannt. Zusammen gibt es höchstens 70 Prozent. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro sind es bis zu 80 Prozent.
16 Prozent mehr für den Tausch der alten Heizung
Den ersten Bonus gibt es für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gasetagenheizung. Eine Gasetagenheizung ist ein Gasgerät, das nur eine Wohnung heizt. Eine zentrale Gas- oder Holzheizung muss außerdem mindestens 20 Jahre alt sein. Nach dem Tausch darf keine Öl- oder Gasheizung mehr Ihre Wohnung heizen.
Bei einem Antrag bis zum 31. Januar 2027 beträgt dieser Bonus 16 Prozentpunkte. Danach sinkt er alle sechs Monate um 4 Punkte. In der Förderzusage heißt er Klimageschwindigkeitsbonus.
Bis zu 40 Prozent mehr bei kleinem Einkommen
Der zweite Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen Ihres Haushalts. Für einen Antrag 2026 zählt der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden für 2023 und 2024. Bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozentpunkte, bis 40.000 Euro 30 und bis 50.000 Euro 10. Mit einem Kind unter 18 Jahren zählt Ihr Einkommen 10.000 Euro niedriger.
Der Zuschuss beträgt im Einfamilienhaus höchstens 8.400 Euro bei 30 Prozent, 19.600 Euro bei 70 Prozent und 22.400 Euro bei 80 Prozent. Was das für Ihren Fall bedeutet, zeigen die Rechenbeispiele zur Wärmepumpen-Förderung.
Was ändert sich an der Heizungsförderung 2027?
Ab 2027 wird die Förderung in Stufen kleiner. Das steht schon in den amtlichen Förderregeln vom 17. August 2026. Für die Höhe zählt der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.
- Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, für Geräte aus der Europäischen Union bleibt es bei 30 Prozent. Den genauen Tag gibt es noch nicht, Stand Oktober 2026.
- Der Bonus für die alte Heizung sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Punkte und fällt ab dem 1. August 2028 weg.
- Die Kostengrenze von 28.000 Euro sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro ab dem 1. August 2030.
- Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es kein Geld mehr für den Ersatz einer Wärmepumpe, Holz- oder Solarheizung, die seit 2008 oder später läuft.
- Wer eine Gas- oder Ölheizung ersetzt, bekommt weiter den Zuschuss, egal wie alt sie ist.
Was zahlt das BAFA für Abgleich und Dämmung?
Das BAFA zahlt 15 Prozent für Arbeiten, die eine bestehende Heizung sparsamer machen. Dazu gehört vor allem der hydraulische Abgleich. Dabei stellt der Heizungsbauer jeden Heizkörper so ein, dass er genau so viel warmes Wasser bekommt, wie sein Raum braucht. Auch eine neue Heizungspumpe, gedämmte Rohre und größere Heizkörper zählen dazu.
Das Haus darf höchstens fünf Wohnungen haben. Die Heizung muss älter als zwei Jahre sein, eine Gas- oder Ölheizung höchstens 20 Jahre alt. Die Arbeiten müssen mindestens 300 Euro kosten. Den Tausch der Heizung selbst fördert nur die KfW.
Für Dämmung, neue Fenster und Lüftung zahlt das BAFA ebenfalls 15 Prozent, auf höchstens 30.000 Euro Kosten im Jahr. Mit einem Sanierungsfahrplan sind es 60.000 Euro. Ein Sanierungsfahrplan ist ein geförderter Plan eines Energieberaters für die Reihenfolge der Arbeiten. Er bringt 5 Prozentpunkte mehr, aber nur auf Kosten über 30.000 Euro.
Wann bringt der Steuerbonus mehr als der Zuschuss?
Statt eines Zuschusses können Sie einen Teil der Kosten von der Einkommensteuer abziehen. Ihre Steuer sinkt in dem Jahr, in dem die Arbeiten fertig werden, und im Jahr danach um je 7 Prozent der Kosten. Im dritten Jahr sind es 6 Prozent, zusammen also 20 Prozent und höchstens 40.000 Euro je Haus.
Sie müssen selbst im Haus wohnen, und das Haus muss älter als zehn Jahre sein. Ein Fachbetrieb führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Die Rechnung überweisen Sie, statt bar zu zahlen. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 fertig sein.
Für dieselbe Arbeit gibt es nur Zuschuss oder Steuerbonus. Für eine Wärmepumpe ist der Zuschuss 2026 mit mindestens 30 Prozent höher. Bei Arbeiten, die das BAFA mit 15 Prozent fördert, bringt der Steuerbonus mit 20 Prozent mehr, sofern Sie genug Steuern zahlen.
Kommt eine Wärmepumpe, Holzheizung, Solarthermie oder ein Wärmenetz-Anschluss?
Ist schon ein Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben?
Der Zuschuss der KfW ist dann ausgeschlossen. Prüfen Sie den Steuerbonus von 20 Prozent.
Beantragen Sie den Zuschuss der KfW mit 30 bis 80 Prozent.
Geht es um Abgleich, Pumpe, Heizkörper oder Dämmung?
Vergleichen Sie 15 Prozent vom BAFA mit 20 Prozent Steuerbonus.
Für eine Gas- oder Ölheizung gibt es keinen Zuschuss. Fragen Sie den Betrieb nach dem Steuerbonus.
In welcher Reihenfolge beantragen Sie die Förderung?
Den Vertrag mit dem Heizungsbauer unterschreiben Sie vor dem Antrag, aber mit einer Förderklausel. Das ist ein Satz, nach dem der Vertrag nur gilt, wenn die Förderzusage kommt. Ein Vertrag ohne diesen Satz zählt als Beginn der Arbeiten, und dann gibt es keinen Zuschuss. Beratung und Planung dürfen Sie vorher beauftragen.
- Der Heizungsbauer oder ein Energieberater stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Darin stehen die geplante Heizung, die Kosten und die technischen Vorgaben.
- Sie unterschreiben den Vertrag mit Förderklausel und einem voraussichtlichen Datum für den Einbau.
- Sie stellen den Antrag im Kundenportal Meine KfW und laden Bestätigung und Vertrag hoch.
- Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau.
- Spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung reichen Sie die Nachweise ein, für die Boni auch Grundbuchauszug, Meldebestätigung und Steuerbescheide.
Die KfW zahlt nach der Prüfung aus, meist zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Vorher klären Sie mit dem Betrieb die Heizlast und vergleichen Angebote, wie beim Heizungstausch Schritt für Schritt beschrieben.
Häufige Fragen
Wird eine neue Gasheizung 2026 gefördert?
Nein, eine neue Gasheizung bekommt 2026 keinen Zuschuss. Bei einer Gasheizung, die mit reinem Wasserstoff laufen kann, gibt es nur Geld für den Aufpreis gegenüber einem normalen Gerät. Bei einer Kombination aus Gaskessel und Wärmepumpe wird nur der Anteil der Wärmepumpe gefördert.
Muss der Vertrag mit dem Heizungsbauer vor dem Förderantrag unterschrieben sein?
Ja, der Vertrag mit dem Heizungsbauer muss vor dem Förderantrag unterschrieben sein, aber mit einer Förderklausel. Sie legt fest, dass der Vertrag nur gilt, wenn die Förderzusage kommt. Ohne diese Klausel gibt es keinen Zuschuss.
Gibt es Förderung für den hydraulischen Abgleich?
Ja, für den hydraulischen Abgleich an einer bestehenden Heizung zahlt das BAFA 15 Prozent. Das Haus darf höchstens fünf Wohnungen haben, und die Arbeiten müssen mindestens 300 Euro kosten. Bei einer neuen Heizung mit Zuschuss ist der Abgleich ohnehin Pflicht.
Bekommen Vermieter die Heizungsförderung der KfW?
Ja, Vermieter bekommen für eine neue Heizung die Grundförderung der KfW von 30 Prozent. Die Boni gibt es nur für die Wohnung, in der der Eigentümer selbst wohnt. Mieter dürfen für eine neue Heizung keinen Antrag stellen.
Was ändert sich bei der Heizungsförderung 2027?
Bei der Heizungsförderung sinkt im ersten Quartal 2027 die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, mit Gerät aus der EU bleibt es bei 30 Prozent. Der Bonus für die alte Heizung sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Punkte. Die Kostengrenze von 28.000 Euro sinkt ebenfalls alle sechs Monate, jeweils um 750 Euro.
