Was kostet eine Solarthermieanlage 2026?
Der Preis hängt vor allem davon ab, ob die Anlage nur das Wasser erwärmt oder auch die Heizung unterstützt. Für die Heizung braucht sie mehr Kollektoren, also mehr Platten oder Glasröhren auf dem Dach, und einen größeren Speicher.
Laut ADAC kostet eine Anlage nur für warmes Wasser 2026 zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Mit Heizungsunterstützung sind es 7.000 bis 17.000 Euro. Für den nachträglichen Einbau in einen Altbau nennt die Verbraucherzentrale 6.000 bis 10.000 Euro für warmes Wasser und 9.000 bis 17.000 Euro mit Heizung.
| Wofür die Anlage da ist | Kollektorfläche | Speicher | Kosten laut ADAC | Nachträglich im Altbau |
|---|---|---|---|---|
| Nur warmes Wasser | 3 bis 6 m² | 250 bis 350 Liter | 3.000 bis 6.000 Euro | 6.000 bis 10.000 Euro |
| Warmes Wasser und Heizung | 9 bis 20 m² | 500 bis 1.500 Liter | 7.000 bis 17.000 Euro | 9.000 bis 17.000 Euro |
Günstiger wird es, wenn Sie die Solaranlage zusammen mit einer neuen Heizung oder einem neuen Speicher einbauen lassen, rät die Verbraucherzentrale. Was bei einer Nachrüstung von Solarthermie dazukommt, hängt von Ihrer Heizung und Ihrem Speicher ab.
Ein Quadratmeter Flachkollektor kostet laut ADAC 250 bis 600 Euro, ein Quadratmeter Röhrenkollektor 350 bis 800 Euro. Speicher, Regelung, Leitungen und Montage kommen dazu. Ob Flachkollektor oder Röhrenkollektor besser zu Ihrem Dach passt, hängt vor allem von Platz und Nutzung ab. Im Betrieb kostet die Anlage etwa 100 bis 200 Euro im Jahr für Pumpenstrom, Wartung und Versicherung.
Wie viel Zuschuss zahlt die KfW für Solarthermie?
Die KfW fördert Solaranlagen in bestehenden Wohnhäusern mit einem Zuschuss aus Grundförderung und bis zu zwei Boni. Die Grundförderung beträgt seit dem 21. Juli 2026 für jede Solaranlage 30 Prozent der Kosten, egal ob sie nur Wasser erwärmt oder auch heizt.
Zwei Boni gibt es nur für Selbstnutzer
Den ersten Bonus nennt die KfW Klimageschwindigkeitsbonus. Gemeint ist ein Aufschlag von 16 Prozent für alle, die eine alte Heizung früh ausbauen. Sie bekommen ihn nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gasetagenheizung, also eine Gastherme für eine einzelne Wohnung. Eine andere Gas-, Pellet- oder Holzheizung zählt nur, wenn sie seit mindestens 20 Jahren läuft. Danach darf keine Gas- oder Ölheizung mehr Ihre Wohnung heizen.
Den zweiten Bonus gibt es für kleinere Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts, also der Betrag aus dem Steuerbescheid. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, für einen Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen alle Grenzen um 10.000 Euro.
Zusammen zahlt die KfW 30 bis 70 Prozent der Kosten. Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro, bekommen bis zu 80 Prozent.
| Teil des Zuschusses | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | Alle Eigentümer, wenn die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt |
| Bonus für den schnellen Heizungstausch | 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 | Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ausbauen oder eine Gas- oder Holzheizung ab 20 Jahren |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 Prozent | Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro |
| Höchstens zusammen | 70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 Prozent | Alle Teile zusammen für eine Wohnung |
Ein Beispiel: Eine Anlage mit Heizungsunterstützung kostet 10.000 Euro. Ein Haushalt mit weniger als 30.000 Euro Einkommen bekommt 30 Prozent Grundförderung und 40 Prozent Einkommensbonus, also 7.000 Euro. Die KfW rechnet höchstens mit 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung, eine Solaranlage im Einfamilienhaus liegt meist darunter.
Was ändert sich 2027 an der Solarthermie-Förderung?
Für Solaranlagen bleibt die Grundförderung auch 2027 bei 30 Prozent. Nur für Wärmepumpen sinkt sie ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Beides steht schon in der amtlichen Förderrichtlinie vom 17. August 2026.
Der Bonus für den schnellen Heizungstausch und die Kostengrenze sinken dagegen nach festem Plan. Bis zum 31. Januar 2027 gibt es 16 Prozent Bonus, und die KfW rechnet mit bis zu 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung. Danach sinkt der Bonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und die Grenze um 750 Euro. Ab dem 1. August 2028 fällt der Bonus weg, und die Grenze liegt bei 25.000 Euro. Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.
| Antrag geht ein | Bonus für den schnellen Heizungstausch | Kostengrenze für die erste Wohnung |
|---|---|---|
| bis 31. Januar 2027 | 16 Prozent | 28.000 Euro |
| 1. Februar bis 31. Juli 2027 | 12 Prozent | 27.250 Euro |
| 1. August 2027 bis 31. Januar 2028 | 8 Prozent | 26.500 Euro |
| 1. Februar bis 31. Juli 2028 | 4 Prozent | 25.750 Euro |
| ab 1. August 2028 | kein Bonus | 25.000 Euro, danach sinkend bis 22.000 Euro ab August 2030 |
Kein Zuschuss mehr neben einer neueren Wärmepumpe
Ab dem ersten Quartal 2027 gilt außerdem eine neue Sperre. Läuft im Haus schon eine Heizung mit erneuerbarer Energie, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist, gibt es für eine weitere keinen Zuschuss. Dazu zählen Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen und Solaranlagen für Wärme. Wer neben eine solche Wärmepumpe eine zusätzliche Solaranlage setzen will, bekommt deshalb nichts mehr.
Ersetzen Sie eine erneuerbare Heizung, die schon vor 2008 lief, zählt nur noch ein Viertel der Kosten. Für Häuser mit Gas- oder Ölheizung ändert sich nichts, dort bleibt die Solaranlage voll förderfähig. Den genauen Stichtag gibt die KfW noch bekannt (Stand Oktober 2026). Betrifft Sie die Sperre, stellen Sie den Antrag am besten noch 2026.
Welche Solaranlage bekommt den Zuschuss?
Ihr Heizungsbauer bestätigt vor dem Antrag, dass Anlage und Haus die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllen. Diese Punkte prüft er.
- Das Haus ist ein Wohnhaus, und der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück.
- Die Kollektoren haben vorne eine Glasabdeckung. Offene Platten, wie man sie für Schwimmbäder nutzt, zählen nicht.
- Die Kollektoren tragen das Prüfzeichen Solar Keymark, ein europäisches Gütesiegel für Solarkollektoren, und stehen auf der amtlichen Liste förderfähiger Solaranlagen.
- Jeder Quadratmeter Kollektor liefert laut Prüfung mindestens 525 Kilowattstunden Wärme im Jahr.
- Eine Solarregelung steuert die Anlage und zeigt an, ob sie arbeitet. Ab 20 Quadratmetern Röhrenkollektor oder 30 Quadratmetern Flachkollektor kommt ein Wärmezähler dazu.
- Der Heizungsbauer berechnet, wie viel Wärme jeder Raum braucht, und macht den hydraulischen Abgleich. Dabei stellt er jeden Heizkörper so ein, dass er genau die nötige Menge heißes Wasser bekommt.
- Die Kosten liegen bei mindestens 300 Euro.
Selbst gebaute, gebrauchte und nur als Einzelstück gebaute Anlagen bekommen keinen Zuschuss. Bauen Sie Kollektor oder Speicher selbst ein, zählen nur die Materialkosten, und ein Fachbetrieb muss den Einbau bestätigen.
So beantragen Sie den Zuschuss in 6 Schritten
Der Antrag muss bei der KfW sein, bevor die Arbeiten beginnen. Den Vertrag mit dem Heizungsbauer schließen Sie vorher, aber mit einer Klausel. Sie besagt, dass der Vertrag nur gilt, wenn die KfW den Zuschuss zusagt.
- Ihr Heizungsbauer oder eine Energieberaterin erstellt die Bestätigung zum Antrag. Darin stehen die geplante Anlage, die Kosten und dass die technischen Vorgaben erfüllt sind.
- Sie unterschreiben den Vertrag mit der Klausel zur Zusage der KfW. Im Vertrag steht auch, wann die Anlage voraussichtlich eingebaut wird.
- Sie registrieren sich im Kundenportal Meine KfW, wählen das Programm 458 und laden Bestätigung und Vertrag hoch.
- Nach der Zusage lassen Sie die Anlage einbauen. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit.
- Nach dem Einbau bestätigt der Heizungsbauer oder die Energieberaterin, dass alles richtig ausgeführt ist.
- Sie laden diese Bestätigung und alle Rechnungen im Portal hoch und beantragen die Auszahlung. Für die Boni brauchen Sie weitere Nachweise, etwa die Meldebescheinigung und Ihre Einkommensteuerbescheide.
Zuschuss oder Steuerbonus für die Solaranlage?
Statt des Zuschusses können Sie die Kosten auch von der Steuer abziehen. Das Finanzamt senkt dann Ihre Einkommensteuer über drei Jahre um zusammen 20 Prozent der Kosten. Dafür müssen Sie selbst im Haus wohnen, das Haus muss älter als zehn Jahre sein, und ein Fachbetrieb muss die Anlage vor dem 1. Januar 2030 fertig einbauen.
Beides zusammen geht nicht, denn für dieselbe Anlage gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus. Der Steuerbonus hilft vor allem, wenn der Vertrag schon ohne Klausel unterschrieben ist und der Zuschuss deshalb verloren ist. Sonst bringen 30 Prozent Zuschuss mehr als 20 Prozent Steuerbonus.
Wann macht sich Solarthermie bezahlt?
Ohne Förderung dauert es laut ADAC 15 bis 20 Jahre, bis die gesparte Energie die Anlage bezahlt hat. Mit Förderung sind es 10 bis 15 Jahre. Eine Anlage mit 10 Quadratmetern Kollektor spart nach Angaben der Verbraucherzentrale bis zu 4.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr. Je teurer Gas und Öl werden, desto schneller rechnet sich die Anlage.
Häufige Fragen
Bekomme ich den KfW-Zuschuss für Solarthermie auch ohne Heizungstausch?
Ja, eine Solaranlage bekommt auch ohne Heizungstausch 30 Prozent Grundförderung von der KfW. Wohnen Sie selbst im Haus und ist Ihr Einkommen niedrig, kommt der Einkommensbonus dazu. Nur den Bonus für den schnellen Heizungstausch gibt es dann nicht.
Muss ich den Zuschuss für Solarthermie vor dem Vertrag beantragen?
Nein, den Vertrag für die Solaranlage schließen Sie vor dem Antrag, aber mit einer Klausel. Sie besagt, dass der Vertrag nur bei einer Zusage der KfW gilt. Ein Vertrag ohne diese Klausel oder Arbeiten vor dem Antrag kosten Sie den Zuschuss.
Sinkt die Förderung für Solarthermie im Jahr 2027?
Ja, die Förderung für Solarthermie sinkt 2027 teilweise, die Grundförderung bleibt aber bei 30 Prozent. Der Bonus für den schnellen Heizungstausch fällt ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, die Kostengrenze auf 27.250 Euro. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es keinen Zuschuss mehr, wenn im Haus schon eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solaranlage läuft, die seit 2008 in Betrieb ist.
Kann ich die Kosten für Solarthermie von der Steuer absetzen?
Ja, statt des Zuschusses können Sie 20 Prozent der Kosten für die Solaranlage über drei Jahre von der Steuer abziehen. Voraussetzung ist ein selbst bewohntes Haus, das älter als zehn Jahre ist. Zuschuss und Steuerbonus zusammen gibt es für dieselbe Anlage nicht.
Nach wie vielen Jahren hat sich eine Solarthermieanlage bezahlt gemacht?
Eine Solarthermieanlage hat sich ohne Förderung nach 15 bis 20 Jahren bezahlt gemacht, mit Förderung nach 10 bis 15 Jahren. So rechnet der ADAC. Wie schnell es bei Ihnen geht, hängt vom Gas- oder Ölpreis und von Ihrem Verbrauch an warmem Wasser ab.
