Heizungsbauer

Ratgeber

Was kostet Solarthermie 2026 und was zahlt die KfW?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Solarthermieanlage kostet 2026 im Einfamilienhaus 3.000 bis 6.000 Euro, wenn sie nur das Wasser erwärmt. Soll sie auch die Heizung unterstützen, sind es 7.000 bis 17.000 Euro. Die staatliche Förderbank KfW zahlt seit dem 21. Juli 2026 einen Zuschuss von 30 Prozent. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich, bei kleinem Einkommen bis zu 80 Prozent.

Kosten nur für warmes Wasser
3.000 bis 6.000 Euro
ADAC e.V., Solarthermie: Alles zu Kosten und Förderung 2026, Stand 22. Juli 2026
Kosten mit Heizungsunterstützung
7.000 bis 17.000 Euro
ADAC e.V., Solarthermie: Alles zu Kosten und Förderung 2026, Stand 22. Juli 2026
Staatlicher Zuschuss ohne Bonus
30 Prozent
KfW Bankengruppe, Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 24. September 2026
Ein Handwerker steht auf einer Leiter und befestigt Solarkollektoren auf einem roten Ziegeldach.
So sieht die Montage der Kollektoren auf dem Dach in der Praxis aus. Bild: KI generiert.

Was kostet eine Solarthermieanlage 2026?

Der Preis hängt vor allem davon ab, ob die Anlage nur das Wasser erwärmt oder auch die Heizung unterstützt. Für die Heizung braucht sie mehr Kollektoren, also mehr Platten oder Glasröhren auf dem Dach, und einen größeren Speicher.

Laut ADAC kostet eine Anlage nur für warmes Wasser 2026 zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Mit Heizungsunterstützung sind es 7.000 bis 17.000 Euro. Für den nachträglichen Einbau in einen Altbau nennt die Verbraucherzentrale 6.000 bis 10.000 Euro für warmes Wasser und 9.000 bis 17.000 Euro mit Heizung.

Kosten, Kollektorfläche und Speicher einer Solarthermieanlage im Einfamilienhaus. Quellen: ADAC (Juli 2026) und Verbraucherzentrale (Kosten mit Stand 2025).
Wofür die Anlage da istKollektorflächeSpeicherKosten laut ADACNachträglich im Altbau
Nur warmes Wasser3 bis 6 m²250 bis 350 Liter3.000 bis 6.000 Euro6.000 bis 10.000 Euro
Warmes Wasser und Heizung9 bis 20 m²500 bis 1.500 Liter7.000 bis 17.000 Euro9.000 bis 17.000 Euro

Günstiger wird es, wenn Sie die Solaranlage zusammen mit einer neuen Heizung oder einem neuen Speicher einbauen lassen, rät die Verbraucherzentrale. Was bei einer Nachrüstung von Solarthermie dazukommt, hängt von Ihrer Heizung und Ihrem Speicher ab.

Ein Quadratmeter Flachkollektor kostet laut ADAC 250 bis 600 Euro, ein Quadratmeter Röhrenkollektor 350 bis 800 Euro. Speicher, Regelung, Leitungen und Montage kommen dazu. Ob Flachkollektor oder Röhrenkollektor besser zu Ihrem Dach passt, hängt vor allem von Platz und Nutzung ab. Im Betrieb kostet die Anlage etwa 100 bis 200 Euro im Jahr für Pumpenstrom, Wartung und Versicherung.

Wie viel Zuschuss zahlt die KfW für Solarthermie?

Die KfW fördert Solaranlagen in bestehenden Wohnhäusern mit einem Zuschuss aus Grundförderung und bis zu zwei Boni. Die Grundförderung beträgt seit dem 21. Juli 2026 für jede Solaranlage 30 Prozent der Kosten, egal ob sie nur Wasser erwärmt oder auch heizt.

Zwei Boni gibt es nur für Selbstnutzer

Den ersten Bonus nennt die KfW Klimageschwindigkeitsbonus. Gemeint ist ein Aufschlag von 16 Prozent für alle, die eine alte Heizung früh ausbauen. Sie bekommen ihn nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen oder eine Gasetagenheizung, also eine Gastherme für eine einzelne Wohnung. Eine andere Gas-, Pellet- oder Holzheizung zählt nur, wenn sie seit mindestens 20 Jahren läuft. Danach darf keine Gas- oder Ölheizung mehr Ihre Wohnung heizen.

Den zweiten Bonus gibt es für kleinere Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen Ihres Haushalts, also der Betrag aus dem Steuerbescheid. Die KfW nimmt den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag, für einen Antrag 2026 also aus 2023 und 2024. Bis 30.000 Euro gibt es 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Lebt ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, steigen alle Grenzen um 10.000 Euro.

Zusammen zahlt die KfW 30 bis 70 Prozent der Kosten. Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro, mit Kind bis 40.000 Euro, bekommen bis zu 80 Prozent.

Zuschuss der KfW für eine Solaranlage bei Anträgen seit dem 21. Juli 2026. Quelle: KfW-Merkblatt 458, gültig ab 24. September 2026.
Teil des ZuschussesHöheWer ihn bekommt
Grundförderung30 ProzentAlle Eigentümer, wenn die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt
Bonus für den schnellen Heizungstausch16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ausbauen oder eine Gas- oder Holzheizung ab 20 Jahren
Einkommensbonus10 bis 40 ProzentSelbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro
Höchstens zusammen70 Prozent, bei kleinem Einkommen 80 ProzentAlle Teile zusammen für eine Wohnung

Ein Beispiel: Eine Anlage mit Heizungsunterstützung kostet 10.000 Euro. Ein Haushalt mit weniger als 30.000 Euro Einkommen bekommt 30 Prozent Grundförderung und 40 Prozent Einkommensbonus, also 7.000 Euro. Die KfW rechnet höchstens mit 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung, eine Solaranlage im Einfamilienhaus liegt meist darunter.

Was ändert sich 2027 an der Solarthermie-Förderung?

Für Solaranlagen bleibt die Grundförderung auch 2027 bei 30 Prozent. Nur für Wärmepumpen sinkt sie ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Beides steht schon in der amtlichen Förderrichtlinie vom 17. August 2026.

Der Bonus für den schnellen Heizungstausch und die Kostengrenze sinken dagegen nach festem Plan. Bis zum 31. Januar 2027 gibt es 16 Prozent Bonus, und die KfW rechnet mit bis zu 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung. Danach sinkt der Bonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und die Grenze um 750 Euro. Ab dem 1. August 2028 fällt der Bonus weg, und die Grenze liegt bei 25.000 Euro. Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht.

Bonus und Kostengrenze nach dem Tag des Antrags. Quelle: Förderrichtlinie vom 17. August 2026.
Antrag geht einBonus für den schnellen HeizungstauschKostengrenze für die erste Wohnung
bis 31. Januar 202716 Prozent28.000 Euro
1. Februar bis 31. Juli 202712 Prozent27.250 Euro
1. August 2027 bis 31. Januar 20288 Prozent26.500 Euro
1. Februar bis 31. Juli 20284 Prozent25.750 Euro
ab 1. August 2028kein Bonus25.000 Euro, danach sinkend bis 22.000 Euro ab August 2030

Kein Zuschuss mehr neben einer neueren Wärmepumpe

Ab dem ersten Quartal 2027 gilt außerdem eine neue Sperre. Läuft im Haus schon eine Heizung mit erneuerbarer Energie, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist, gibt es für eine weitere keinen Zuschuss. Dazu zählen Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen und Solaranlagen für Wärme. Wer neben eine solche Wärmepumpe eine zusätzliche Solaranlage setzen will, bekommt deshalb nichts mehr.

Ersetzen Sie eine erneuerbare Heizung, die schon vor 2008 lief, zählt nur noch ein Viertel der Kosten. Für Häuser mit Gas- oder Ölheizung ändert sich nichts, dort bleibt die Solaranlage voll förderfähig. Den genauen Stichtag gibt die KfW noch bekannt (Stand Oktober 2026). Betrifft Sie die Sperre, stellen Sie den Antrag am besten noch 2026.

Welche Solaranlage bekommt den Zuschuss?

Ihr Heizungsbauer bestätigt vor dem Antrag, dass Anlage und Haus die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllen. Diese Punkte prüft er.

  • Das Haus ist ein Wohnhaus, und der Bauantrag liegt mindestens fünf Jahre zurück.
  • Die Kollektoren haben vorne eine Glasabdeckung. Offene Platten, wie man sie für Schwimmbäder nutzt, zählen nicht.
  • Die Kollektoren tragen das Prüfzeichen Solar Keymark, ein europäisches Gütesiegel für Solarkollektoren, und stehen auf der amtlichen Liste förderfähiger Solaranlagen.
  • Jeder Quadratmeter Kollektor liefert laut Prüfung mindestens 525 Kilowattstunden Wärme im Jahr.
  • Eine Solarregelung steuert die Anlage und zeigt an, ob sie arbeitet. Ab 20 Quadratmetern Röhrenkollektor oder 30 Quadratmetern Flachkollektor kommt ein Wärmezähler dazu.
  • Der Heizungsbauer berechnet, wie viel Wärme jeder Raum braucht, und macht den hydraulischen Abgleich. Dabei stellt er jeden Heizkörper so ein, dass er genau die nötige Menge heißes Wasser bekommt.
  • Die Kosten liegen bei mindestens 300 Euro.

Selbst gebaute, gebrauchte und nur als Einzelstück gebaute Anlagen bekommen keinen Zuschuss. Bauen Sie Kollektor oder Speicher selbst ein, zählen nur die Materialkosten, und ein Fachbetrieb muss den Einbau bestätigen.

So beantragen Sie den Zuschuss in 6 Schritten

Der Antrag muss bei der KfW sein, bevor die Arbeiten beginnen. Den Vertrag mit dem Heizungsbauer schließen Sie vorher, aber mit einer Klausel. Sie besagt, dass der Vertrag nur gilt, wenn die KfW den Zuschuss zusagt.

  1. Ihr Heizungsbauer oder eine Energieberaterin erstellt die Bestätigung zum Antrag. Darin stehen die geplante Anlage, die Kosten und dass die technischen Vorgaben erfüllt sind.
  2. Sie unterschreiben den Vertrag mit der Klausel zur Zusage der KfW. Im Vertrag steht auch, wann die Anlage voraussichtlich eingebaut wird.
  3. Sie registrieren sich im Kundenportal Meine KfW, wählen das Programm 458 und laden Bestätigung und Vertrag hoch.
  4. Nach der Zusage lassen Sie die Anlage einbauen. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit.
  5. Nach dem Einbau bestätigt der Heizungsbauer oder die Energieberaterin, dass alles richtig ausgeführt ist.
  6. Sie laden diese Bestätigung und alle Rechnungen im Portal hoch und beantragen die Auszahlung. Für die Boni brauchen Sie weitere Nachweise, etwa die Meldebescheinigung und Ihre Einkommensteuerbescheide.

Zuschuss oder Steuerbonus für die Solaranlage?

Statt des Zuschusses können Sie die Kosten auch von der Steuer abziehen. Das Finanzamt senkt dann Ihre Einkommensteuer über drei Jahre um zusammen 20 Prozent der Kosten. Dafür müssen Sie selbst im Haus wohnen, das Haus muss älter als zehn Jahre sein, und ein Fachbetrieb muss die Anlage vor dem 1. Januar 2030 fertig einbauen.

Beides zusammen geht nicht, denn für dieselbe Anlage gibt es entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus. Der Steuerbonus hilft vor allem, wenn der Vertrag schon ohne Klausel unterschrieben ist und der Zuschuss deshalb verloren ist. Sonst bringen 30 Prozent Zuschuss mehr als 20 Prozent Steuerbonus.

Wann macht sich Solarthermie bezahlt?

Ohne Förderung dauert es laut ADAC 15 bis 20 Jahre, bis die gesparte Energie die Anlage bezahlt hat. Mit Förderung sind es 10 bis 15 Jahre. Eine Anlage mit 10 Quadratmetern Kollektor spart nach Angaben der Verbraucherzentrale bis zu 4.000 Kilowattstunden Erdgas im Jahr. Je teurer Gas und Öl werden, desto schneller rechnet sich die Anlage.

Häufige Fragen

Bekomme ich den KfW-Zuschuss für Solarthermie auch ohne Heizungstausch?

Ja, eine Solaranlage bekommt auch ohne Heizungstausch 30 Prozent Grundförderung von der KfW. Wohnen Sie selbst im Haus und ist Ihr Einkommen niedrig, kommt der Einkommensbonus dazu. Nur den Bonus für den schnellen Heizungstausch gibt es dann nicht.

Muss ich den Zuschuss für Solarthermie vor dem Vertrag beantragen?

Nein, den Vertrag für die Solaranlage schließen Sie vor dem Antrag, aber mit einer Klausel. Sie besagt, dass der Vertrag nur bei einer Zusage der KfW gilt. Ein Vertrag ohne diese Klausel oder Arbeiten vor dem Antrag kosten Sie den Zuschuss.

Sinkt die Förderung für Solarthermie im Jahr 2027?

Ja, die Förderung für Solarthermie sinkt 2027 teilweise, die Grundförderung bleibt aber bei 30 Prozent. Der Bonus für den schnellen Heizungstausch fällt ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, die Kostengrenze auf 27.250 Euro. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es keinen Zuschuss mehr, wenn im Haus schon eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solaranlage läuft, die seit 2008 in Betrieb ist.

Kann ich die Kosten für Solarthermie von der Steuer absetzen?

Ja, statt des Zuschusses können Sie 20 Prozent der Kosten für die Solaranlage über drei Jahre von der Steuer abziehen. Voraussetzung ist ein selbst bewohntes Haus, das älter als zehn Jahre ist. Zuschuss und Steuerbonus zusammen gibt es für dieselbe Anlage nicht.

Nach wie vielen Jahren hat sich eine Solarthermieanlage bezahlt gemacht?

Eine Solarthermieanlage hat sich ohne Förderung nach 15 bis 20 Jahren bezahlt gemacht, mit Förderung nach 10 bis 15 Jahren. So rechnet der ADAC. Wie schnell es bei Ihnen geht, hängt vom Gas- oder Ölpreis und von Ihrem Verbrauch an warmem Wasser ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Merkblatt Zuschuss Nr. 458, BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude, gültig ab 24.09.2026, KfW Bankengruppe,
  2. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 mit Anlage Technische Mindestanforderungen, BAnz AT 27.08.2026 B1, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesanzeiger,
  3. Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen der BEG, Version 11.0 (09/2026), KfW Bankengruppe,
  4. Paragraf 35c Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Paragraf 52 Absatz 35a Einkommensteuergesetz, Steuerbonus nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. Solarthermie: Alles zu Funktion, Kosten und Förderung, ADAC e.V.,
  7. Solarthermie: Preise, Kosten und Amortisation, co2online gGmbH,
  8. Solarthermie: So nutzen Sie Solarenergie für Heizung und Warmwasser, Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.