Der Wärmepumpen-Zuschuss hat 3 Bausteine
Den Zuschuss für eine Wärmepumpe zahlt die staatliche Förderbank KfW. Er setzt sich aus der Grundförderung und zwei Aufschlägen zusammen, in der Förderzusage Boni genannt. Die Grundförderung bekommt jeder Eigentümer, auch ein Vermieter. Die Boni bekommt nur, wer selbst in der Wohnung wohnt, für die die Wärmepumpe kommt.
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Kosten.
- Der Bonus für die alte Heizung beträgt bei einem Antrag bis zum 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte. Es gibt ihn für eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, eine Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Holzheizung.
- Der Bonus nach Einkommen beträgt 40 Prozentpunkte bis 30.000 Euro, 30 Punkte bis 40.000 Euro und 10 Punkte bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit einem Kind unter 18 Jahren zählt das Einkommen 10.000 Euro niedriger.
Zusammen zahlt die KfW höchstens 70 Prozent. Liegt Ihr Einkommen bei höchstens 30.000 Euro, mit Kind bei höchstens 40.000 Euro, sind es bis zu 80 Prozent. Gerechnet wird mit höchstens 28.000 Euro Kosten für die erste Wohnung im Haus.
6 Rechenbeispiele für Ihren Wärmepumpen-Zuschuss
Im Einfamilienhaus reicht der Zuschuss von 8.400 Euro ohne Bonus bis 22.400 Euro bei kleinem Einkommen. Wer eine alte Ölheizung ersetzt und mehr als 50.000 Euro verdient, bekommt 12.880 Euro. Mit 38.000 Euro Einkommen sind es 19.600 Euro, mit Kind 22.400 Euro. Alle Beispiele gelten für einen Antrag bis Ende 2026 und Kosten ab 28.000 Euro.
| Ihr Fall | Diese Sätze gelten | Zuschuss in Prozent | Zuschuss in Euro |
|---|---|---|---|
| Sie vermieten das Haus | nur Grundförderung | 30 Prozent | 8.400 Euro |
| Sie wohnen selbst im Haus, ersetzen eine Ölheizung und verdienen über 50.000 Euro | 30 plus 16 | 46 Prozent | 12.880 Euro |
| Sie ersetzen eine 22 Jahre alte Gasheizung und verdienen 45.000 Euro | 30 plus 16 plus 10 | 56 Prozent | 15.680 Euro |
| Sie ersetzen eine 15 Jahre alte Gasheizung und verdienen 45.000 Euro | 30 plus 10 | 40 Prozent | 11.200 Euro |
| Sie ersetzen eine Ölheizung und verdienen 38.000 Euro | 30 plus 16 plus 30, begrenzt auf 70 | 70 Prozent | 19.600 Euro |
| Wie zuvor, aber mit einem Kind im Haushalt | Einkommen zählt als 28.000 Euro, 30 plus 16 plus 40, begrenzt auf 80 | 80 Prozent | 22.400 Euro |
Kostet die Anlage weniger als 28.000 Euro, rechnet die KfW mit dem echten Preis. Bei 24.000 Euro und 46 Prozent sind das 11.040 Euro. Bei einem Angebot über 36.000 Euro zählen dagegen nur 28.000 Euro, und die 8.000 Euro darüber zahlen Sie selbst.
Was gilt bei einem Haus mit Einliegerwohnung?
Ein Haus mit Einliegerwohnung zählt für die Förderung als Haus mit zwei Wohnungen. Die Kostengrenze steigt dadurch auf 28.000 plus 15.000 Euro, also 43.000 Euro. Die Grundförderung gilt für das ganze Haus. Die Boni gibt es aber nur für die Hälfte der Kosten, die auf Ihre eigene Wohnung entfällt.
Die KfW rechnet dazu selbst ein Beispiel vor. Ein Ehepaar ersetzt seine Ölheizung durch eine Erdwärmepumpe mit Solarthermie für 41.000 Euro. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent davon, also 12.300 Euro. Der Bonus für die alte Heizung rechnet nur mit der Hälfte der Kosten, also mit 20.500 Euro, und bringt 3.280 Euro. Zusammen zahlt die KfW 15.580 Euro.
Wie stark sinkt die Wärmepumpen-Förderung ab 2027?
Ab 2027 sinkt die Förderung in Stufen, so steht es in der Förderrichtlinie vom 17. August 2026. Es zählt der Tag, an dem Ihr Antrag eingeht. Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent. Weitere 15 Prozentpunkte gibt es dann nur für eine Wärmepumpe aus der Europäischen Union.
Einen genauen Tag dafür gibt es noch nicht, Stand Oktober 2026. Auch ein Antrag im Januar 2027 kann also schon betroffen sein.
Ein Beispiel zeigt die Folgen. Sie wohnen selbst im Haus, ersetzen eine Ölheizung und verdienen über 50.000 Euro. Bei einem Antrag im Dezember 2026 bekommen Sie 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro. Im April 2027 sind es ohne Gerät aus der EU 15 plus 12 Prozent von 27.250 Euro, also 7.357,50 Euro. Mit einem Gerät aus der EU sind es 42 Prozent, also 11.445 Euro. Im September 2028 bleiben 15 oder 30 Prozent von 25.000 Euro, also 3.750 oder 7.500 Euro.
Bis Ende 2026
Grundförderung 30 Prozent, Bonus für die alte Heizung 16 Prozentpunkte, Kostengrenze 28.000 Euro.
Erstes Quartal 2027
Grundförderung 15 Prozent, mit Gerät aus der EU 30 Prozent. Der genaue Tag steht noch nicht fest.
1. Februar 2027
Bonus für die alte Heizung 12 Prozentpunkte, Kostengrenze 27.250 Euro.
1. August 2027
Bonus 8 Prozentpunkte, Kostengrenze 26.500 Euro.
1. Januar 2028
Nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel bekommen Geld.
1. Februar 2028
Bonus 4 Prozentpunkte, Kostengrenze 25.750 Euro.
1. August 2028
Der Bonus für die alte Heizung fällt weg, Kostengrenze 25.000 Euro.
1. August 2030
Kostengrenze 22.000 Euro. Die Förderregeln enden am 31. Dezember 2030.
Welche Wärmepumpe bekommt den Zuschuss?
Gefördert wird nur eine Wärmepumpe, die auf der Liste förderfähiger Geräte des BAFA steht, des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Heizungsbauer muss sie so planen, dass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht. Die Jahresarbeitszahl sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme das Gerät aus einer Kilowattstunde Strom macht.
Das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss mindestens 10 Dezibel leiser sein als der europäische Grenzwert. Jede neue Wärmepumpe braucht eine Schnittstelle, über die der Betreiber des Stromnetzes sie bei Engpässen drosseln kann. Ab dem 1. Juli 2027 muss diese Schnittstelle ein einheitliches europäisches Format haben.
Nach dem Einbau beantragen Sie einen intelligenten Stromzähler, auch Smart Meter genannt, falls Ihr Haus noch keinen hat. Den Antrag stellen Sie bei der Firma, die Ihren Stromzähler betreibt. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, etwa Propan. Das Kältemittel ist der Stoff, der im Gerät die Wärme transportiert.
Für eine Erdwärmepumpe mit neuer Bohrung braucht die Bohrfirma ein anerkanntes Zertifikat. Die Bohrung muss gegen Schäden versichert sein, auch wenn niemand schuld ist. Außerdem bestätigt der Heizungsbauer den hydraulischen Abgleich, bei dem jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht.
Wer bekommt die Boni für die Wärmepumpe?
Die Boni bekommen nur Eigentümer, die selbst in der Wohnung wohnen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Vermieter und Eigentümergemeinschaften bekommen nur die Grundförderung. Mieter dürfen keinen Antrag stellen. Wer nur ein Nießbrauchrecht hat, also im Haus wohnen darf, ohne Eigentümer zu sein, ebenfalls nicht.
Gefördert wird nur ein bestehendes Haus, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Läuft nach dem Tausch weiter ein Gaskessel mit, entfällt der Bonus für die alte Heizung. Bei einer Kombination aus Gaskessel und Wärmepumpe fördert die KfW ohnehin nur den Anteil der Wärmepumpe.
Wohnen Sie selbst als Eigentümer in der Wohnung?
Ersetzen Sie Öl, Kohle, Nachtspeicher, Gasetagenheizung oder eine 20 Jahre alte Gasheizung?
Sie bekommen 30 Prozent plus 16 Punkte, je nach Einkommen bis zu 40 Punkte mehr. Zusammen sind es höchstens 70 oder 80 Prozent.
Sie bekommen 30 Prozent, je nach Einkommen bis zu 40 Punkte mehr. Den Bonus für die alte Heizung gibt es nicht.
Als Vermieter bekommen Sie 30 Prozent ohne Boni. Als Mieter können Sie keinen Antrag stellen.
Was die Wärmepumpe selbst kostet, hängt vor allem an der Wärmequelle und an den Heizkörpern, mehr dazu bei den Kosten einer Wärmepumpe.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus gibt es 2026 zwischen 30 und 80 Prozent Zuschuss, gerechnet auf höchstens 28.000 Euro Kosten. Das sind bis zu 22.400 Euro. Die Boni bekommt nur, wer selbst im Haus wohnt.
Wer bekommt den Einkommensbonus für die Wärmepumpe?
Den Einkommensbonus für die Wärmepumpe bekommen Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und höchstens 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen haben. Er beträgt 40, 30 oder 10 Prozentpunkte. Mit einem Kind unter 18 Jahren zählt das Einkommen 10.000 Euro niedriger.
Gibt es 2026 noch einen Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel?
Nein, einen Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gibt es für Anträge seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2028 wird das natürliche Kältemittel stattdessen zur Bedingung für jeden Zuschuss.
Was bringt der Bonus für Wärmepumpen aus der EU ab 2027?
Der Bonus für Wärmepumpen aus der EU bringt ab dem ersten Quartal 2027 15 Prozentpunkte. Gleichzeitig sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Ein Gerät aus der EU kommt damit wieder auf 30 Prozent, ein anderes nur auf 15 Prozent, jeweils plus die übrigen Boni.
Bis wann muss der Antrag für die volle Wärmepumpen-Förderung gestellt sein?
Die volle Wärmepumpen-Förderung ist bei einem Antrag bis Ende 2026 sicher. Im ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent, ein genauer Tag steht noch nicht fest. Der Bonus für die alte Heizung sinkt am 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozentpunkte.
