Was bringt ein hydraulischer Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich stellt der Heizungsbauer jeden Heizkörper so ein, dass genau die Wassermenge durchfließt, die der Raum braucht. Ohne Abgleich nimmt das Heizwasser den leichtesten Weg. Heizkörper nahe an der Pumpe bekommen zu viel, entfernte Räume bleiben kühl. Viele drehen dann die Vorlauftemperatur hoch, also die Temperatur des Heizwassers, bis auch der letzte Raum warm wird.
Nach dem Abgleich reicht oft eine niedrigere Vorlauftemperatur, und die Heizkörper rauschen nicht mehr. Die Verbraucherzentrale nennt eine mögliche Ersparnis von bis zu 15 Prozent der Heizkosten. Bei 15.000 Kilowattstunden Gas und 12 Cent je Kilowattstunde wären das 270 Euro im Jahr. Tauscht der Heizungsbauer dabei die alte Pumpe, sparen Sie etwa 100 Euro Strom im Jahr dazu. Die Ersparnis kann aber auch deutlich kleiner ausfallen.
Besonders wichtig ist der Abgleich bei einer Wärmepumpe, die mit Strom Wärme aus Luft oder Erde holt. Sie arbeitet am sparsamsten, wenn das Heizwasser nicht so heiß sein muss.
Wann ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Das Heizungsgesetz schreibt den hydraulischen Abgleich nur in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen vor. Dort muss er nach dem Einbau jeder neuen Heizung folgen, die mit Wasser heizt. Diese Pflicht gilt auch nach der Gesetzesänderung vom 29. Juli 2026 weiter. Wer sie verletzt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro.
Im Ein- und Zweifamilienhaus gibt es keine gesetzliche Pflicht. Den Abgleich brauchen Sie dort trotzdem, sobald Sie für eine neue Heizung den Zuschuss der staatlichen Förderbank KfW wollen. Die KfW verlangt eine Heizlastberechnung, also eine Rechnung, wie viel Wärme jeder Raum am kältesten Tag braucht. Dazu kommen der Abgleich nach dem genauen Verfahren und eine passende Heizkurve. Die Heizkurve legt fest, wie heiß das Heizwasser bei welcher Außentemperatur wird.
Den Abgleich muss der Heizungsbauer schriftlich bestätigen, für die Förderung auf einem einheitlichen Formular. Als Mieter dürfen Sie die Bestätigung sehen. Darin stehen diese Angaben:
- die Einstellwerte der Ventile
- der Wärmebedarf des ganzen Hauses und jedes einzelnen Raums
- die eingestellte Leistung der Heizung
- die Temperatur, für die die Anlage am kältesten Tag ausgelegt ist
- die Einstellung der Regelung
- der Druck im Ausdehnungsgefäß, dem Behälter, der Druckschwankungen im Heizwasser ausgleicht
Worin unterscheiden sich Verfahren A und B?
Im Angebot stehen meist zwei Verfahren. Verfahren A ist die einfache Berechnung. Dabei schätzt der Heizungsbauer den Wärmebedarf der Räume mit Pauschalwerten nach Baujahr oder nach der Größe der Heizkörper. Verfahren B ist die genaue Berechnung. Dabei misst er jeden Raum und rechnet mit Wänden, Dämmung, Fenstern und Himmelsrichtung.
Für die Förderung zählt nur Verfahren B oder ein gleichwertiges Verfahren, und auch das Gesetz verlangt es in Häusern ab sechs Wohnungen. Verfahren B zeigt außerdem, welche Heizkörper zu klein sind. Verfahren A reicht, wenn Sie ohne Zuschuss einfach gleichmäßiger heizen wollen.
Im Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern kostet Verfahren A nach der Verbraucherzentrale 750 bis 1.200 Euro. Verfahren B kostet 400 bis 600 Euro mehr, zusammen also 1.150 bis 1.800 Euro. Nur Verfahren B bringt 15 Prozent Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA.
| Frage | Verfahren A, einfach | Verfahren B, genau |
|---|---|---|
| Wie wird der Wärmebedarf ermittelt? | mit Pauschalwerten nach Baujahr | Raum für Raum berechnet |
| Werden die Heizkörper geprüft? | nein, ihre Größe wird übernommen | ja, zu kleine werden zum Tausch vorgeschlagen |
| Was kostet es im Einfamilienhaus? | 750 bis 1.200 Euro | 1.150 bis 1.800 Euro |
| Reicht es, wo der Abgleich Pflicht ist? | nein | ja |
| Gibt es Zuschuss? | nein | 15 Prozent vom BAFA, Bedingung für den KfW-Zuschuss |
| Für wen passt es? | freiwillige Verbesserung ohne Zuschuss | neue Heizung, Wärmepumpe, Förderantrag |
Was kostet der Abgleich und wie viel zahlt der Staat?
Für ein Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern nennt die Verbraucherzentrale folgende Preise. Die Berechnung des Wärmebedarfs nach Verfahren A kostet 300 bis 450 Euro, die Berechnung des Abgleichs 250 bis 400 Euro. Das Einstellen kostet 20 bis 35 Euro je Ventil. Müssen Ventile getauscht werden, kommen 50 bis 100 Euro je Heizkörper dazu. Eine neue, sparsame Pumpe kostet 350 bis 550 Euro, ein größerer Heizkörper 150 bis 450 Euro.
Wird der Abgleich zusammen mit einer neuen Gasheizung gemacht, rechnet die Beratungsgesellschaft co2online mit 500 bis 900 Euro.
Das BAFA zahlt 15 Prozent der Kosten, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Das Haus hat höchstens fünf Wohnungen.
- Die Heizung ist älter als zwei Jahre. Eine Gas- oder Ölheizung darf höchstens 20 Jahre alt sein.
- Die Kosten liegen bei mindestens 300 Euro.
- Der Abgleich wird nach Verfahren B gemacht.
- Ein Heizungsbauer oder eine Energieberaterin von der offiziellen Expertenliste wirkt beim Antrag mit.
Die Reihenfolge ist wichtig. Zuerst schließen Sie den Vertrag mit einer Klausel, dass er nur bei einer Förderzusage gilt. Dann stellen Sie den Antrag, und erst danach dürfen die Arbeiten beginnen. Einen Bonus für einen Sanierungsfahrplan, also den Plan einer Energieberatung für Ihr Haus, gibt es erst ab 30.000 Euro Kosten, beim Abgleich allein also nicht.
Statt des Zuschusses können Sie 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuer abziehen, verteilt auf drei Jahre. Das geht, wenn Sie selbst im Haus wohnen, das Haus älter als zehn Jahre ist und die Heizung älter als zwei Jahre. Zuschuss und Steuerabzug zusammen sind nicht erlaubt.
Kommt eine neue Heizung in ein Haus mit mindestens sechs Wohnungen?
Der Abgleich nach Verfahren B ist Pflicht. Lassen Sie sich die Bestätigung mit allen Einstellwerten geben.
Wollen Sie für eine neue Heizung den Zuschuss der KfW?
Der Abgleich nach Verfahren B ist Bedingung für den Zuschuss. Er gehört deshalb ins Angebot für die neue Heizung.
Ist Ihre Heizung älter als zwei Jahre und, bei Gas oder Öl, höchstens 20 Jahre alt?
Das BAFA zahlt 15 Prozent der Kosten, wenn Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen. Alternativ ziehen Sie 20 Prozent von der Steuer ab.
Einen Zuschuss vom BAFA gibt es nicht. Wohnen Sie selbst im Haus und ist die Heizung älter als zwei Jahre, können Sie 20 Prozent von der Steuer abziehen.
Wie läuft der hydraulische Abgleich ab?
Der Abgleich nach Verfahren B läuft in fünf Schritten.
- Aufnahme: Der Heizungsbauer erfasst alle Räume, Fenster, Wände und Heizkörper. Legen Sie Grundriss und Unterlagen zu Dämmung und Fenstern bereit.
- Berechnung: Mit einer speziellen Software rechnet er den Wärmebedarf jedes Raums und die nötige Vorlauftemperatur am kältesten Tag.
- Heizkörper prüfen: Er rechnet nach, ob jeder Heizkörper seinen Raum warm bekommt. Zu kleine schlägt er zum Tausch vor.
- Einstellen: Er stellt die Ventile ein, tauscht nicht einstellbare Ventile, stellt die Pumpe ein und passt die Heizkurve an.
- Bestätigung: Er gibt Ihnen die schriftliche Bestätigung mit allen Werten. Heben Sie sie mindestens zehn Jahre auf.
Verlangen Sie die vollständigen Unterlagen, nicht nur die Rechnung. Dazu gehören die Berechnung für jeden Raum, die Leistung jedes Heizkörpers und die Einstellung jedes Ventils. Verstellt später jemand die Anlage, lassen sich die alten Werte damit wiederherstellen. Vereinbaren Sie nach zwei bis vier Wochen eine Kontrolle. Dann sollten alle Räume bei gleicher Thermostatstufe ähnlich warm sein, und es sollte nicht mehr rauschen.
Die Heizlastberechnung vor dem Heizungstausch ist zugleich der erste Rechenschritt des Abgleichs nach Verfahren B. Planen Sie den Abgleich bei einem Heizungstausch deshalb gleich mit ein, denn ohne ihn gibt es keinen Zuschuss der KfW.
Häufige Fragen
Ist der hydraulische Abgleich im Einfamilienhaus Pflicht?
Nein, im Einfamilienhaus ist der hydraulische Abgleich keine gesetzliche Pflicht. Das Gesetz verlangt ihn nur nach dem Einbau einer Heizung in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen. Wer für eine neue Heizung den Zuschuss der KfW will, muss ihn aber nach dem genauen Verfahren B machen lassen.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich im Einfamilienhaus?
Ein hydraulischer Abgleich kostet im Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern 750 bis 1.200 Euro nach dem einfachen Verfahren A. Das genaue Verfahren B kostet 400 bis 600 Euro mehr. Neue Ventile kosten 50 bis 100 Euro je Heizkörper, eine neue Pumpe 350 bis 550 Euro.
Wie viel Heizkosten spart ein hydraulischer Abgleich?
Ein hydraulischer Abgleich kann nach der Verbraucherzentrale bis zu 15 Prozent der Heizkosten sparen. Bei 15.000 Kilowattstunden Gas und 12 Cent je Kilowattstunde sind das 270 Euro im Jahr. Ein Pumpentausch spart etwa 100 Euro Strom im Jahr dazu.
Welchen Zuschuss gibt es für den hydraulischen Abgleich?
Für den hydraulischen Abgleich zahlt das Bundesamt BAFA 15 Prozent der Kosten. Das Haus darf höchstens fünf Wohnungen haben, und die Heizung muss älter als zwei Jahre sein, eine Gas- oder Ölheizung höchstens 20 Jahre alt. Den Antrag stellen Sie, bevor die Arbeiten beginnen.
Was ist beim hydraulischen Abgleich der Unterschied zwischen Verfahren A und B?
Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren A schätzt der Heizungsbauer den Wärmebedarf mit Pauschalwerten nach Baujahr. Bei Verfahren B berechnet er ihn Raum für Raum und prüft jeden Heizkörper. Für Förderung und gesetzliche Pflicht zählt nur Verfahren B oder ein gleichwertiges Verfahren.
Kann ich einen hydraulischen Abgleich selbst machen?
Nein, einen hydraulischen Abgleich sollte ein Heizungsbauer machen. Er braucht dafür eine spezielle Software und Erfahrung mit Heizungsanlagen. Für Förderung und Pflicht muss außerdem der ausführende Betrieb das Ergebnis schriftlich bestätigen.
