Warum gilt die 65-Prozent-Regel nicht mehr?
Die 65-Prozent-Regel verlangte, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugt. Eine reine Gas- oder Ölheizung schaffte das nicht. Im bestehenden Haus sollte die Regel erst greifen, wenn die Gemeinde ihren Wärmeplan fertig hat. Dieser Plan zeigt, wo in Zukunft ein Wärmenetz für Fernwärme liegen soll.
Seit dem 29. Juli 2026 ist die Regel weg, für neue und für bestehende Häuser. Der Bundestag hat das Heizungsgesetz dafür geändert und umbenannt, offiziell heißt es jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz. Gestrichen ist auch die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung beraten zu lassen. Ebenso fallen die Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren und das Verbot weg, Gas- und Ölheizungen nach 2044 zu betreiben. Eine Heizung, die funktioniert, darf also weiterlaufen.
Welche Heizung dürfen Sie seit Juli 2026 einbauen?
Sie wählen beim Heizungstausch frei zwischen zehn Heizungsarten, auch Gas, Öl und Flüssiggas. Daneben stehen vor allem die Wärmepumpe, die mit Strom Wärme aus Luft oder Erde holt, und Solarthermie, also Sonnenkollektoren für warmes Wasser. Auch eine Holzheizung, ein Wärmenetz und Kombinationen sind erlaubt.
Jede Heizungsart hat eigene Bedingungen. Eine reine Stromheizung ist zum Beispiel nur erlaubt, wenn das Haus deutlich besser gedämmt ist als vorgeschrieben. Diese Hürde entfällt, wenn Sie selbst in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen wohnen.
Beim Zuschuss reicht die Spanne von 0 bis 80 Prozent der Kosten. Für eine reine Gas- oder Ölheizung zahlt die staatliche Förderbank KfW nichts. Für Wärmepumpe, Holzheizung, Solarthermie und Wärmenetz gibt es 30 Prozent Grundzuschuss, mit Boni bis 70 Prozent und bei kleinem Einkommen bis 80 Prozent. Der Bioanteil für Gas und Öl steigt von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040.
| Heizungsart | Was das Gesetz verlangt | Zuschuss der KfW |
|---|---|---|
| Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung | Bioanteil von 10 Prozent ab 2029 bis 60 Prozent ab 2040 | keiner, bei Gas nur für die Mehrkosten eines wasserstofftauglichen Geräts |
| Wärmepumpe | keine | 30 bis 80 Prozent |
| Solarthermie | Prüfzeichen Solar Keymark | 30 bis 80 Prozent |
| Holz- oder Wasserstoffheizung | Holz nur im Kessel oder Ofen mit Wasseranschluss | für Holz 30 bis 80 Prozent |
| Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel | Bioanteil erfüllt, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Kesselleistung bringt | 30 Prozent auf die Wärmepumpe |
| Sonnenkollektoren mit Gas- oder Ölkessel | Bioanteil bis Ende 2034 erfüllt, wenn die Kollektoren groß genug sind | 30 Prozent auf die Solaranlage |
| Gerät, das Strom und Wärme zugleich erzeugt | besonders sparsam, am Haus, ans Stromnetz angeschlossen | nur als Brennstoffzelle, 30 bis 80 Prozent |
| Reine Stromheizung | deutlich bessere Dämmung, außer im selbst bewohnten Haus mit bis zu zwei Wohnungen | keiner |
| Anschluss an ein Wärmenetz | keine | 30 bis 80 Prozent |
| Andere neue Heizungslösung | keine | 30 bis 80 Prozent, wenn sie zu mindestens 80 Prozent erneuerbar heizt |
Was gilt stattdessen für neue Gas- und Ölheizungen?
Statt der 65 Prozent verlangt das Gesetz einen Bioanteil, der in Stufen steigt. Er gilt für jede Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 in ein bestehendes Haus kommt. Ab 2029 müssen 10 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl oder klimafreundlichem Wasserstoff stammen. Biomethan ist aufbereitetes Biogas, das wie Erdgas durch die Leitung kommt. Ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 30 und ab 2040 60 Prozent.
Ihr Lieferant bestätigt den Bioanteil auf jeder Abrechnung. Diese Abrechnungen heben Sie mindestens fünf Jahre auf, weil die Behörde sie sehen darf. Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, betrifft der Bioanteil nicht. Wer die Pflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 Euro.
Den Bioanteil können Sie auch anders erfüllen. Eine Hybridheizung, also eine Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel für kalte Tage, schafft das dauerhaft, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Kesselleistung bringt. Auch eine Holzheizung neben dem Kessel zählt. Große Sonnenkollektoren oder eine Lüftung, die Wärme aus der Abluft zurückholt, zählen nur von 2029 bis Ende 2034.
Dazu kommt eine Pflicht für die Lieferanten: Bis 2045 sollen alle Brennstoffe für Heizungen klimaneutral sein. Das Gesetz dafür muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen, Anfang Oktober 2026 lag es noch nicht vor. Laut Bundesregierung soll diese Quote 2028 starten, im Gesetz steht das Datum nicht. Was sie den Brennstoff kostet, ist offen.
Was ändert sich wann bis 2045?
Heizungsgesetz und Förderung greifen in Stufen. Manche Termine treffen alle Eigentümer, andere nur Vermieter, Bauherren oder große Häuser.
29. Juli 2026, alle Eigentümer
65-Prozent-Regel, Beratungspflicht und Austauschpflicht für alte Kessel fallen weg.
31. Januar 2027, Förderung
Letzter Tag für den vollen Bonus von 16 Prozentpunkten beim Tausch einer alten Heizung. Danach sinkt er halbjährlich um 4 Punkte, ab August 2028 entfällt er.
Erstes Quartal 2027, Förderung
Der Grundzuschuss für Wärmepumpen sinkt auf 15 Prozent, Geräte aus der EU bekommen 15 Prozentpunkte dazu. Kein Zuschuss mehr für den Ersatz einer Wärmepumpe, Holz- oder Solarheizung, die seit 2008 läuft.
1. Januar 2028, Vermieter und Mieter
Bei neuen Gas- und Ölheizungen tragen beide die Netzentgelte für Gas und die CO2-Kosten je zur Hälfte.
1. Januar 2029, Besitzer neuer Gas- und Ölheizungen
Der Bioanteil von 10 Prozent beginnt. Vermieter tragen die Hälfte seiner Mehrkosten.
2030 bis 2045
Der Bioanteil steigt 2030 auf 15, 2035 auf 30 und 2040 auf 60 Prozent. Neue Häuser dürfen ab 2030 vor Ort keine fossilen Brennstoffe mehr verbrennen. Ab 2045 sollen alle Brennstoffe klimaneutral sein.
Welche Pflichten bleiben nach dem neuen Heizungsgesetz?
Im Ein- und Zweifamilienhaus bleiben wenige Pflichten. Die meisten treffen Häuser mit mindestens sechs Wohnungen. Dort muss nach dem Einbau einer neuen Heizung ein hydraulischer Abgleich folgen. Dabei stellt der Heizungsbauer jeden Heizkörper so ein, dass er genau die Wassermenge bekommt, die der Raum braucht. Heizungen von vor Oktober 2009 müssen in solchen Häusern bis zum 30. September 2027 geprüft werden.
Im kleinen Haus verlangt das Gesetz den Abgleich nicht. Wer aber für die neue Heizung den Zuschuss der KfW will, braucht ihn trotzdem. Die KfW verlangt dafür eine Heizlastberechnung, also eine Rechnung, wie viel Wärme jeder Raum am kältesten Tag braucht. Für einen hydraulischen Abgleich an der bestehenden Heizung zahlt das Bundesamt BAFA 15 Prozent. Das gilt in Häusern mit höchstens fünf Wohnungen, und eine Gas- oder Ölheizung darf höchstens 20 Jahre alt sein.
Für jedes Haus gilt: Nach dem Einbau einer Zentralheizung bestätigt der Heizungsbauer schriftlich, dass sie den Vorschriften entspricht. Diese Bestätigung heben Sie zehn Jahre auf.
Auch die Wärmeplanung läuft weiter. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Für Ihre Heizungswahl ist der Plan keine Vorgabe mehr, er zeigt aber, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist.
Was tun Sie, wenn Ihr Angebot noch die 65 Prozent nennt?
Haben Sie nach der alten Regel geplant, bleibt Ihre Wahl erlaubt. Neu rechnen müssen Sie vor allem die Förderung, denn sie hat sich am 21. Juli 2026 geändert. Wer den Antrag vorher gestellt hatte, behält die alten Sätze.
- Steht im Angebot noch die 65-Prozent-Pflicht oder eine Beratungspflicht, lassen Sie es auf den Stand nach dem 29. Juli 2026 bringen.
- Rechnen Sie den Zuschuss neu: 30 Prozent Grundzuschuss, bis 31. Januar 2027 16 Prozentpunkte für den Tausch einer funktionierenden Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, bei kleinem Einkommen 10 bis 40 Prozentpunkte. Gefördert werden höchstens 28.000 Euro Kosten.
- Schließen Sie den Vertrag mit einer Klausel, dass er nur bei einer Förderzusage gilt. Dann stellen Sie den Antrag, und erst danach beginnen die Arbeiten. Für den Einbau haben Sie nach der Zusage 36 Monate Zeit.
Wollen Sie noch nicht tauschen, darf Ihre Heizung weiterlaufen. Gas und Öl verteuert aber der CO2-Preis, 2026 liegt er bei 55 bis 65 Euro je Tonne. Für 2027 will die Bundesregierung diesen Rahmen beibehalten, der Bundestag berät noch (Stand Oktober 2026). Ein geplanter Heizungstausch beginnt am besten mit der Heizlastberechnung, denn ohne sie gibt es keinen Zuschuss. Sind Sie unsicher, lassen Sie sich unabhängig beraten, etwa von der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?
Nein, die 65-Prozent-Regel gilt seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr. Das geänderte Heizungsgesetz hat sie für neue und für bestehende Häuser gestrichen. Beim Heizungstausch wählen Sie frei unter zehn Heizungsarten, auch Gas und Öl.
Darf ich nach dem neuen Heizungsgesetz wieder eine Ölheizung einbauen?
Ja, eine neue Ölheizung ist seit dem 29. Juli 2026 wieder erlaubt. Ab 2029 muss sie mindestens 10 Prozent ihrer Wärme aus Bioöl oder einem anderen klimafreundlichen Brennstoff erzeugen, ab 2040 sind es 60 Prozent. Einen Zuschuss gibt es für eine Ölheizung nicht.
Muss ich mich vor dem Einbau einer Gasheizung noch beraten lassen?
Nein, die Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist seit dem 29. Juli 2026 weggefallen. Sie stand im selben Teil des Gesetzes wie die 65-Prozent-Regel. Eine freiwillige, unabhängige Beratung hilft trotzdem, weil Sie den Bioanteil ab 2029 einplanen müssen.
Muss ich beim Heizungstausch auf den Wärmeplan meiner Gemeinde warten?
Nein, der Wärmeplan Ihrer Gemeinde schreibt Ihnen seit dem 29. Juli 2026 keine Heizungsart mehr vor. Die Pläne kommen trotzdem: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle anderen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Der Plan zeigt Ihnen, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz entstehen soll.
Ist der hydraulische Abgleich nach dem neuen Heizungsgesetz Pflicht?
Der hydraulische Abgleich ist nur in Häusern mit mindestens sechs Wohnungen Pflicht, und zwar nach dem Einbau einer neuen Heizung. Im Ein- und Zweifamilienhaus verlangt ihn das Gesetz nicht. Für den Zuschuss der KfW zur neuen Heizung ist er aber Bedingung.
