Heizungsbauer

Glossar

Gewährleistung für eine neue Heizung

Gewährleistung heißt: Der Heizungsbauer muss Mängel an seiner Arbeit kostenlos beheben. Für eine fest eingebaute Heizung gilt sie fünf Jahre ab der Abnahme.

Begriff
Gewährleistung für eine neue Heizung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Fünf Jahre gelten, weil eine fest eingebaute Heizung rechtlich zum Haus gehört. Für eine Reparatur an einer bestehenden Anlage sind es oft nur zwei Jahre. Steht im Vertrag VOB/B, ein Regelwerk für Bauverträge, sind es vier Jahre.

Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung. Halten Sie den Tag der Abnahme deshalb schriftlich fest.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 634a Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.