Glossar
Gewährleistung für eine neue Heizung
Gewährleistung heißt: Der Heizungsbauer muss Mängel an seiner Arbeit kostenlos beheben. Für eine fest eingebaute Heizung gilt sie fünf Jahre ab der Abnahme.
- Begriff
- Gewährleistung für eine neue Heizung
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Fünf Jahre gelten, weil eine fest eingebaute Heizung rechtlich zum Haus gehört. Für eine Reparatur an einer bestehenden Anlage sind es oft nur zwei Jahre. Steht im Vertrag VOB/B, ein Regelwerk für Bauverträge, sind es vier Jahre.
Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung. Halten Sie den Tag der Abnahme deshalb schriftlich fest.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 634a Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.