Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist die Schätzung eines Handwerkers, was ein Auftrag kosten wird. Er ist keine Preisgarantie, die Rechnung darf also davon abweichen.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Wird es deutlich teurer, muss der Betrieb Ihnen das sofort sagen. Dann dürfen Sie den Auftrag kündigen und zahlen nur für die Arbeit, die schon gemacht ist. Sagt er es nicht rechtzeitig, kann er Ihnen Schadensersatz schulden.
Als deutlich gilt in der Praxis meist eine Überschreitung von etwa 15 bis 20 Prozent, im Einzelfall bis 25 Prozent. Wollen Sie eine feste Summe, vereinbaren Sie schriftlich einen Festpreis.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 649 Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.