Wer zahlt eine Badsanierung in der Mietwohnung?
Der Vermieter muss die Wohnung während der ganzen Mietzeit in dem Zustand halten, den der Mietvertrag verspricht. So steht es im Mietrecht. Ein Bad mit undichten Fugen oder einer kaputten Wanne zu reparieren, ist deshalb grundsätzlich seine Aufgabe und seine Rechnung.
Anders ist es bei einer Modernisierung. So heißt im Mietrecht ein Umbau, der das Bad besser macht als vorher oder dauerhaft Wasser spart. Für diesen Teil darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen. Ankündigen muss er ihn spätestens 3 Monate vorher.
| Frage | Reparatur | Modernisierung |
|---|---|---|
| Was ist das Ziel? | das Bad wieder in den Zustand bringen, den der Mietvertrag verspricht | das Bad besser machen oder dauerhaft Wasser sparen |
| Wer zahlt? | der Vermieter allein | der Vermieter, er darf aber die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen |
| Wann wird angekündigt? | rechtzeitig, ohne feste Form | spätestens 3 Monate vorher, als Brief oder E-Mail |
| Steigt die Miete? | nein | ja, mit Obergrenze |
Was müssen Mieter bei der Badsanierung hinnehmen?
Eine Reparatur müssen Sie hinnehmen. Der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen, außer sie stört kaum oder muss sofort sein, etwa bei einem Rohrbruch. Entstehen Ihnen dadurch Kosten, muss er sie in angemessenem Umfang ersetzen. Auf Ihren Wunsch zahlt er vorab.
Eine Modernisierung muss der Vermieter spätestens drei Monate vorher ankündigen, als Brief oder E-Mail. Darin nennt er, was gemacht wird, wann es beginnt und wie lange es dauert. Er nennt auch, um wie viel die Miete steigen soll und welche Nebenkosten zu erwarten sind.
Die höhere Miete allein stoppt den Umbau nicht. Sie kann aber die Mieterhöhung begrenzen, wenn Sie sich die neue Miete nicht leisten können. Auch das müssen Sie in derselben Frist melden.
Dürfen Sie die Miete mindern, solange das Bad fehlt?
Ja. Können Sie das Bad während der Arbeiten nicht oder nur eingeschränkt nutzen, zahlen Sie weniger Miete. Wie viel weniger, hängt davon ab, wie stark Sie eingeschränkt sind. Halten Sie die Einschränkungen mit Datum und Fotos fest.
Für Umbauten, die Energie sparen, etwa eine Dämmung, gilt eine Ausnahme. Drei Monate lang zählt die Einschränkung dort nicht. Eine gewöhnliche Badsanierung gehört nicht dazu, weil sie keine Energie spart. Sie dürfen also ab dem ersten Tag mindern.
Wie stark darf die Miete nach der Badsanierung steigen?
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen. Vorher muss er abziehen, was die Reparatur des alten Bads ohnehin gekostet hätte. Je abgenutzter Wanne, Fliesen und Leitungen waren, desto größer ist dieser Anteil. Die Kosten einer Badsanierung bestimmen also direkt, wie stark Ihre Miete steigt.
Dazu kommt eine Obergrenze. In sechs Jahren darf die Monatsmiete so um höchstens 3 Euro je Quadratmeter steigen. Lag Ihre Miete vorher unter 7 Euro je Quadratmeter, sind es höchstens 2 Euro. Tauscht der Vermieter im selben Zug die Heizung, darf die Miete für die neue Heizung in sechs Jahren um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter steigen.
Ist die neue Miete für Sie nicht tragbar, kann die Erhöhung ganz oder teilweise entfallen. Das gilt nicht, wenn das Bad nur auf einen allgemein üblichen Stand gebracht wurde. Lassen Sie sich in diesem Fall vom Mieterverein beraten.
Dürfen Sie als Mieter das Bad selbst umbauen?
Neue Fliesen, ein anderes WC oder eine neue Dusche dürfen Sie nur mit Erlaubnis des Vermieters einbauen lassen. Eine Ausnahme gilt für Umbauten, die einem Menschen mit Behinderung helfen, etwa eine Dusche ohne Stufe oder Haltegriffe. Diese muss der Vermieter erlauben, außer sie sind ihm nicht zuzumuten.
Sie können dem Vermieter dafür eine zusätzliche Sicherheit anbieten, zum Beispiel für den späteren Rückbau. Lassen Sie sich jede Erlaubnis schriftlich geben, bevor der Handwerker anfängt. Für den Umbau gibt es auch in der Mietwohnung einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad, wenn jemand im Haushalt einen Pflegegrad hat.
Modernisierung angekündigt, so gehen Sie vor
Zwei Fragen klären, ob Sie den Umbau hinnehmen müssen. Ist die Lage unklar, hilft der Mieterverein, bevor die Frist abläuft.
Kam die Ankündigung mindestens drei Monate vorher, als Brief oder E-Mail?
Ist der Umbau für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte?
Melden Sie die Härte bis zum Ende des Monats nach der Ankündigung, als Brief oder E-Mail. Dann müssen Ihre Gründe gegen die Pläne des Vermieters abgewogen werden.
Sie müssen den Umbau hinnehmen. Prüfen Sie danach, ob die Mieterhöhung die Obergrenze einhält.
Die Ankündigung ist nicht in Ordnung. Lassen Sie sich beim Mieterverein beraten, bevor Sie zustimmen.
- Prüfen Sie, ob die Ankündigung die Arbeiten, den Beginn, die Dauer und die neue Miete nennt.
- Überlegen Sie, ob der Umbau oder die höhere Miete für Sie eine Härte ist.
- Melden Sie eine Härte bis zum Ende des Monats nach der Ankündigung, als Brief oder E-Mail.
- Halten Sie während der Arbeiten mit Fotos und Datum fest, wann das Bad nicht nutzbar war.
- Rechnen Sie nach dem Umbau die neue Miete gegen die Grenze von 3 oder 2 Euro je Quadratmeter nach.
Häufige Fragen
Muss der Mieter eine Badsanierung in der Mietwohnung bezahlen?
Nein, eine Reparatur des Bads in der Mietwohnung zahlt der Vermieter allein. Nur wenn er das Bad modernisiert, also besser macht als vorher, darf er einen Teil der Kosten auf die Miete aufschlagen. Den Anteil für die Reparatur muss er vorher abziehen.
Wie lange vorher muss der Vermieter eine Badmodernisierung ankündigen?
Eine Badmodernisierung muss der Vermieter spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen. Die Ankündigung kommt als Brief oder E-Mail und nennt Arbeiten, Beginn, Dauer und die erwartete Mieterhöhung. Eine nur mündliche Ankündigung reicht nicht.
Darf ich die Miete mindern, während das Bad saniert wird?
Ja, während einer Badsanierung dürfen Sie die Miete mindern, wenn Sie das Bad nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Die Sperre von drei Monaten für Umbauten, die Energie sparen, gilt für eine gewöhnliche Badsanierung nicht. Wie viel Sie mindern dürfen, hängt davon ab, wie stark die Einschränkung ist.
Um wie viel darf die Miete nach einer Badmodernisierung steigen?
Nach einer Badmodernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 Prozent der Kosten erhöhen. In sechs Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 Euro je Quadratmeter steigen. Lag sie vorher unter 7 Euro je Quadratmeter, sind es höchstens 2 Euro.
Darf ich als Mieter eine bodengleiche Dusche einbauen lassen?
Ja, eine bodengleiche Dusche für einen Menschen mit Behinderung muss der Vermieter erlauben, außer der Umbau ist ihm nicht zuzumuten. Sie können ihm dafür eine zusätzliche Sicherheit anbieten. Lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.
Was passiert, wenn ich auf eine Modernisierungsankündigung nicht reagiere?
Reagieren Sie auf eine Modernisierungsankündigung nicht bis zum Ende des Folgemonats, können Sie eine Härte später meist nicht mehr geltend machen. Ausnahme ist, wenn Sie ohne eigenes Verschulden verhindert waren. Fehlte in der Ankündigung der Hinweis auf diese Frist, gilt sie nicht.
