Heizungsbauer

Glossar

65-Prozent-Regel (seit Juli 2026 gestrichen)

Die 65-Prozent-Regel verlangte, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien wie Umweltwärme, Sonne oder Holz erzeugt. Seit dem 29. Juli 2026 gilt sie nicht mehr.

Begriff
65-Prozent-Regel (seit Juli 2026 gestrichen)
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Das Heizungsgesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz. Es lässt Ihnen beim Heizungstausch die Wahl zwischen zehn Heizungsarten, auch Gas und Öl. Auch die Bindung an die Wärmeplanung Ihrer Gemeinde ist weggefallen.

Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, braucht ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Brennstoff: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ratgeber und Angebote, die noch die 65 Prozent nennen, sind überholt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29. Juli 2026), Bundesregierung,
  2. Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 23. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, Bundesamt für Justiz, recht.bund.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Sprachmodelle von Anthropic (Claude) haben die wiederkehrenden Sätze der Orts- und Betriebsseiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Werkzeuge mitgeschrieben und Quellen gesucht. Die Bilder der Ratgeber und das Startbild hat ein Bildmodell über den Dienst Eden AI erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe verarbeitet ein festes Programm ohne Sprachmodell.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.